CS-Direktorin schröpft todkranke Kundin
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Geschenke der Kundin:CS-Direktorin schröpft todkranke Kundin

Mit dem Geld finanzierte sie ihre Pferde
Credit-Suisse-Direktorin schröpft todkranke Kundin

Happige Vorwürfe an die Direktorin einer Berner Credit-Suisse-Filliale: Sie hat sich von einer sterbenden Kundin über 100'000 Franken schenken lassen. Die Frau sei zum Zeitpunkt der Schenkungen unter starken Medikamenten gewesen.
Publiziert: 24.11.2020 um 01:11 Uhr
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Aktualisiert: 24.11.2020 um 20:39 Uhr
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Mittlerweile verstorben: Anita G. soll der CS-Direktorin das Geld geschenkt haben.
Foto: Zvg
Flavio Razzino

Die heiklen Gaben gibt es schwarz auf weiss. Die Direktorin einer Berner Credit-Suisse-Filiale, Rita K.* (60), hat sich mit Geld einer todkranken Kundin eigene, private Rechnungen bezahlen lassen. Im Juli 2019 waren es 12'544 Franken für die Behandlung ihrer Pferde in einer Pferdeklinik. Und im Januar 2020 weitere 6085 Franken, diesmal für die Sanierung ihres Pferdehofs.

Aus den Bankbelegen (liegen BLICK vor) geht zudem eine Überweisung in Höhe von 100'000 Franken hervor: vom CS-Konto der vermögenden Langenthalerin Anita G. (†73) an die besagte CS-Direktorin. Die Überweisung wurde im Februar 2020 getätigt – vier Monate vor dem Tod der Frau. Deklariert wurde die Überweisung als Schenkung.

Alleinerbe wusste von nichts

Diese Vorgänge sind heikel, da die Annahme von so hohen Geldgeschenken im Grundsatz den Compliance-Regeln der Grossbank widersprechen können. Darin wird geregelt, wie Kundenberater mit Geschenken von ihren Kunden umzugehen haben, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Branchenüblich ist, dass Geldgeschenke, wenn überhaupt, nur bis 200 Franken erlaubt sind. Rita K. hat sich jahrelang persönlich um die Konten von Anita G. gekümmert.

Brisant sind die Schenkungen aber auch, weil die nun verstorbene Frau 2015 ihren Neffen als Alleinerbe eingesetzt hat. In einem Vorsorgeauftrag wurde der Neffe zudem als Bevollmächtigter auserwählt, sollte seine Tante eines Tages ausserstande sein, selbst für sich zu sorgen. Sie hatte aber bis zum Tod keinen Vormund.

Die Credit Suisse hat den Alleinerben nie über die Schenkungen informiert, die seine Tante Monate vor ihrem Tod gemacht haben soll. Das macht den Neffen stutzig. «Meine Tante war praktisch blind – und im letzten halben Jahr vor ihrem Tod stand sie unter sehr starken Medikamenten», sagt er zu BLICK. Er weiss das, weil er als Arzt seine Tante täglich betreute und bis in den Krebstod begleitete.

Kein Schenkungsvertrag, keine Rücksprache

«Zum Zeitpunkt, als meine Tante angeblich die Schenkung über 100'000 Franken gemacht hat, war sie unter starken Opioiden – litt zeitweise unter Verwirrtheit und war teilweise kaum mehr ansprechbar», sagt er. Es gebe darum berechtigte Zweifel, ob die verstorbene Tante das Geld tatsächlich im vollen Bewusstsein der Credit-Suisse-Direktorin geschenkt habe, sagt er. Und fügt an: «So oder so ist es höchst seltsam, dass sich eine Bankdirektorin mit Geld ihrer Kundin private Rechnungen zahlen und sich auch noch 100'000 Franken schenken lässt – ganz ohne Rücksprache mit Angehörigen und ohne Schenkungsvertrag.»

Damit aber nicht genug. Als diesen März beim coronabedingten Börsencrash auch die Credit-Suisse-Aktien einen Tiefststand erreicht hatten, wurden über das Konto der schwerkranken Frau 2300 Namensaktien im Wert von rund 20'000 Franken gekauft. Für den Neffen ein weiteres Indiz dafür, dass da etwas nicht stimmen kann: «Warum sollte meine Tante kurz vor ihrem Tod noch an den Börsen spekulieren? Das hätte sie nie gemacht!»

Credit Suisse bleibt wortkarg

Ende September meldete der Neffe darum die Vorgänge der Whistleblower-Stelle der Credit Suisse. Doch bislang hat die Bank nichts unternommen. «Weder will die Bank mit mir darüber sprechen, ob es Bankangestellten erlaubt ist, Schenkungen ohne Schenkungsvertrag in so grosser Höhe anzunehmen. Noch will man mir erklären, wie man sich abgesichert hat, dass meine Tante die Schenkungen auch tatsächlich machen wollte.»

Die Bagatellgrenze ist eine Flasche Wein

Geschenke annehmen? Auch in der Privatwirtschaft ist das nicht einfach so möglich. Gerade bei Banken regelt im Normalfall der «Code of Conduct» klar, in welcher Form und unter welchen Bedingungen Geschenke angenommen werden dürfen. «Handelt es sich um gewöhnliche Geschenke, also einen Blumenstrauss oder eine Flasche Rotwein im normalen Preissegment, ist es unproblematisch», sagt Peter V. Kunz, geschäftsführender Direktor des Instituts für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern. Heikel werde es aber bei aussergewöhnlich grosszügigen Geschenken. Denn: «Schenkungen können zu Interessenkonflikte führen», so Kunz weiter. Die Gefahr, dass der Kundenberater danach nicht mehr im Interesse des Kunden handle, sei gegeben. Der Experte mahnt: «Geschenke beeinflussen die Kundenbeziehung – was zu Unregelmässigkeiten führen kann.» Flavio Razzino

Geschenke annehmen? Auch in der Privatwirtschaft ist das nicht einfach so möglich. Gerade bei Banken regelt im Normalfall der «Code of Conduct» klar, in welcher Form und unter welchen Bedingungen Geschenke angenommen werden dürfen. «Handelt es sich um gewöhnliche Geschenke, also einen Blumenstrauss oder eine Flasche Rotwein im normalen Preissegment, ist es unproblematisch», sagt Peter V. Kunz, geschäftsführender Direktor des Instituts für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern. Heikel werde es aber bei aussergewöhnlich grosszügigen Geschenken. Denn: «Schenkungen können zu Interessenkonflikte führen», so Kunz weiter. Die Gefahr, dass der Kundenberater danach nicht mehr im Interesse des Kunden handle, sei gegeben. Der Experte mahnt: «Geschenke beeinflussen die Kundenbeziehung – was zu Unregelmässigkeiten führen kann.» Flavio Razzino

Die Credit Suisse, die vom Alleinerben vollumfänglich von der Schweigepflicht entbunden worden ist, will sich zum Fall gegenüber BLICK nicht genauer erklären. Einzig: «Die Credit Suisse trifft interne Abklärungen, um den Fakten auf den Grund zu gehen. Dabei gehen wir auch Hinweisen auf mögliches Fehlverhalten nach und treffen gegebenenfalls die nötigen Massnahmen.»

Zur Frage, ob es nicht gegen interne Regeln der Bank verstosse, Geldgeschenke in dieser Höhe anzunehmen, schweigt sich die Bank aus. Auch Rita K. wurde von BLICK mit den Vorwürfen konfrontiert – sie war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Beschwerde und strafrechtliche Schritte

Für den Neffen ist die Sache damit aber noch nicht gegessen. Er arbeitet zusammen mit seinem Anwalt an einer Beschwerde, die er beim Schweizerischen Bankenombudsmann deponieren will. «Auch strafrechtlich prüfen wir weitere Schritte», so der Neffe. Für die CS-Direktorin gilt die Unschuldsvermutung.

* Name geändert

Wenn Banker ihre Kunden schröpfen

Raiffeisen-Banker zweigte 15 Millionen ab

Der Plan von Michele D.* war simpel: Geld abzwacken und dann schnell in die Karibik – das Leben geniessen. Jahrelang arbeitete der Tessiner als Kundenberater in der Raiffeisenbank in Lugano TI. Bis er seinen heimtückischen Plan umsetzte. Kurz vor Weihnachten 2018 räumte er die Konten mehrerer Kunden leer, überwies das Geld unter falschem Namen nach Panama. Michele D. hoffte, dass niemand während den Festtagen den Betrug bemerken würde. Doch einem Kunden fiel auf, dass Geld auf seinem Konto fehlte und alarmierte sofort die Raiffeisenbank. Das Konto von Michele D. in Panama wurde eingefroren. Und der Banker stellte sich den Behörden. Der Prozess steht noch aus.

Bankberaterin zahlte Schönheits-OPs mit Kundengeld

Jahrelang schwelgte Fanni K.* im Luxus. Schmuck, Kosmetik und Reisen. Das teure Leben finanzierte sich die Kundenberaterin einer Privatbank aber nicht mit ihrem eigenen Geld. Sie griff lieber auf die Konten ihrer Kunden zurück. Die gebürtige Ungarin begann 2011 mit zwei Transaktionen an ein Reisebüro: 13'000 Franken! Niemand schöpfte Verdacht und Fanni K. machte einfach weiter. Sogar Schönheitsoperationen zahlte sie mit Kundengeldern. 2017 flog das Ganze schliesslich auf. Über zwei Millionen Franken waren da schon verprasst. Ein Grossteil zahlt die Familie von K. zurück. Und die gierige Bankberaterin kam mit einer milden Strafe davon. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte sie zu zwei Jahren Knast – bedingt.

Erst bei Julius Bär, dann bei der UBS Konten geplündert

Jahrelang lebte eine Vermögensverwalterin in Saus und Braus. Erst schlug die Frau bei der Bank Julius Bär zu. Als auffiel, dass sich die Bankerin an den Kundenkonten bediente, wurde sie entlassen. Ein Verfahren wurde eröffnet. Doch die Dame machte munter weiter. Sie fand 2005 eine Stelle als Kundenbetreuerin bei der UBS in Meilen ZH. Mehr als 50 Mal zwackte sie Gelder von Kunden ab. Bis 2008 auch dort der Betrug bemerkt wurde. Doch da waren über eine Millionen Franken schon weg, wie der «Tages-Anzeiger» berichtete. Beim Prozess zeigte sich die Ex-Bankerin voller Reue. Die Strafe fiel mild aus. Sie wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe und einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Johannes Hillig

* Namen geändert

Michele D. versuchte, 15 Millionen Franken abzuzweigen.
zvg

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