Das Hotel Le Grand Bellevue in Gstaad BE liest seinen Gästen jeden Wunsch von den Augen ab. Es beherbergt einen riesigen Spa-Bereich, verwöhnt seine Kundschaft mit 16 «Gault Millau»- Punkten und betreibt einen hauseigenen Coiffeursalon. Viele gehobene Gäste gönnen sich Ferien hier und sind begeistert.
Für die deutsche Millionärin Adriana von Baillou wurde der Aufenthalt im noblen Luxuspalast jedoch zum Reinfall. 2016 wurde sie in der Gstaader Glitzerwelt bestohlen. Gemäss eigener Aussage sei Schmuck im Wert von über 16'000 Franken, unter anderem ein Goldring ihrer verstorbenen Schwester, entwendet worden. 2017 wurde der Dieb Mohamed A.* geschnappt und verurteilt. Er konnte durch Aufnahmen der hoteleigenen Überwachungskameras überführt werden.
Der Wert des Schmucks steht aber längst nicht mehr im Mittelpunkt. Wirklich ins Geld gingen die Kosten, die nach dem Kurztrip anfielen. Die Bestohlene will, dass das Hotel für den Diebstahl aufkommt. Seit dem Vorfall kämpft sie in einem verworrenen Gerichtsverfahren gegen die Nobelherberge, wie die «Berner Zeitung» berichtet.
Teurer Rechtsstreit
Zum Diebstahl kam es, während sich die Millionärin im Spa-Bereich entspannte. Anhand der elektronischen Bewegungen ihrer Schlüsselkarte kann nicht mehr genau festgestellt werden, ob von Baillou ihre Zimmertür damals wirklich abgeschlossen hatte oder nicht. Das ist der entscheidende Punkt: Es kann nicht mehr eruiert werden, ob die Frau eine Mitschuld trifft.
Die Deutsche beschuldigt das Hotel, nicht genügend Sicherheitsmassnahmen getroffen zu haben. Sie denkt, der Täter habe den Schlüssel an der Rezeption entwendet und sei anschliessend in ihr Zimmer gelangt. Zwischen von Baillou und dem Grand Bellevue ist deshalb ein teurer Rechtsstreit entbrannt, für den die Millionärin schon über 18'000 Franken aus eigener Tasche zahlen musste. Die Gerichtskosten übersteigen somit längst den Wert des Diebesguts. Vor allem auch, weil das Regionalgericht Oberland den Wert des geklauten Schmucks mit 6200 Franken als viel tiefer einschätzt als die Deutsche selbst.
Für von Baillou scheint sich dieser aufwändige Rechtsweg nicht zu lohnen. Das Berner Obergericht sieht keinerlei Mitschuld beim Le Grand Bellevue. Die Klage der Millionärin wurde erneut abgewiesen, wie aus dem Urteil jetzt hervorgeht. (ene)
* Name bekannt