Die Strafakte von Didinga E.* (33) ist endlos: Die Anklageschrift umfasst eine versuchte Vergewaltigung, Sex mit Schafen sowie diverse Diebestouren. Zudem soll der Eritreer Polizisten mit einem Küchenmesser bedroht haben. Seit Montag musste er sich vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland in Biel BE verantworten.
Dieses hat am Mittwoch sein Urteil verkündet: Der Asylbewerber muss für 20 Monate in den Knast. Das ist sogar länger, als die Staatsanwältin verlangt hatte. Auch eine stationäre Massnahme wurde angeordnet. Lediglich einen Freispruch gab es: Zum Zeitpunkt der Delikte im Tiergehege sei der Beschuldigte schuldunfähig gewesen.
Insgesamt geht das Gericht bei ihm von einer «mittleren Verminderung der Schuldfähigkeit» aus, bei einem voll schuldfähigen Täter wäre die Freiheitsstrafe laut dem Gerichtspräsidenten doppelt so lang gewesen. Die Richter verweisen den Eritreer für seine Taten zusätzlich für acht Jahre des Landes.
Didinga E. lebt seit 2015 in der Schweiz. In der Schweiz lebte er von Sozialhilfe. Warum er in die Schweiz eingereist sei? «Ich habe viele Probleme gehabt, deswegen bin ich hierhergekommen», übersetzte die Dolmetscherin seine Aussage in der Befragung am Montag.
Sex mit Schafen
Der junge Mann war in einer Zeitspanne von mehreren Wochen sechs Mal in den Geissen- und Schafstall von Viktor Schor (68) in Biel eingebrochen. Dort verging er sich mehrfach sexuell an den zwei Schafen Lisi und Bali. Zudem beschädigte er das Gehege und klaute Gegenstände.
Der besorgte Hobby-Züchter erzählte im Gespräch mit Blick: «Ich habe dann für drei Monate hier im Häuschen oder in der Gartenhalle nebenan übernachtet.» Aber der Bieler erwischte den Unhold nie: «Egal, wann ich auf meinen Posten gegangen bin, er kam vorher oder nachher – oder gar nicht.» Lediglich einmal tappte der mutmassliche Tierquäler in die aufgestellte Fotofalle.
Versuchte Vergewaltigung im Wald
Am 21. März 2020 folgte der 33-Jährige einer ihm unbekannten Frau in den Wald. Die zierliche Frau erinnerte sich im Gerichtssaal: «Ich habe eine Abkürzung über einen Trampelpfad genommen, und plötzlich stand der Täter hinter mir. Er sagte, er müsse Sex haben mit mir.»
Plötzlich habe sie gehört, wie er seine Hose geöffnet habe: «Dann habe ich laut geschrien, und er hat von mir abgelassen.»
Schuldfähig oder nicht – das war die grosse Frage
Sein Verteidiger hatte einen Freispruch verlangt, der Angeklagte sei komplett schuldunfähig. Lediglich eine ambulante Therapie sah er als angemessen an. Didinga E. will nämlich in der Zeitspanne seiner Taten jeweils wilde Drogen-Cocktails sowie täglich Wodka konsumiert haben. Ein Gutachter attestierte ihm zudem eine «schizoaffektive Störung».
Die Staatsanwältin war anderer Meinung. Zumindest bei einigen Delikten habe der Beschuldigte gewusst, dass er unrecht tue. Sie hatte daher nebst dem Landesverweis von acht Jahren auch eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie eine stationäre Massnahme gefordert.
* Name geändert