Um sein Auto «aufzumotzen», hatte ein 74-jähriger Berner Dekorateur im Rücksitz-Bereich drei Kronleuchter installiert. Mit den eingeschalteten Lampen fuhr er erstmal unbehelligt herum – bis die Polizei ihn stoppte. Die Beamten erwischten ihn gleich zweimal, beide Male wurde er gebüsst, wie die «Berner Zeitung» berichtet.
Doch der rebellische Rentner liess sich das nicht gefallen und wehrte sich. Am Dienstag landete der Fall deshalb vor dem Berner Regionalgericht.
Für die Richterin war der vermeintlich harmlose Fall dann doch nicht ganz so einfach. Denn der Angeklagte erzählte ausufernd und schweifte dabei immer wieder ab, wie die Zeitung weiter schreibt. Den Polizisten, der ihn gebüsst hatte, bezeichnete er als ein «Tubeli aus dem letzten Jahrhundert».
«Schickt mir einen Einzahlungsschein»
Vor Gericht stellte der Rentner zudem klar, dass er bei einer früheren Polizeikontrolle lediglich dazu aufgefordert wurde, einen besseren Sichtschutz zu montieren – das habe er auch gemacht. Dass ihn die Polizei dann später doch wieder büsste, nannte er vor Gericht «Kindergartenzüügs». Die Richterin gab dem Senior in diesem Punkt recht. Die erste Busse in der Höhe von 250 Franken hob sie deshalb auf.
Die zweite Busse muss der Rentner aber trotzdem bezahlen – 150 Franken muss er dafür blechen. Und: So originell das leuchtende Innenleben des Autos auch sei, es lenke andere Verkehrsteilnehmer zu stark ab, sagte die Richterin. Der Mann darf die Kronleuchter zwar im Auto lassen, während der Fahrt muss er sie aber ausschalten.
Nebst der Busse werden dem 74-Jährigen auch noch die Verfahrenskosten aufgebrummt. Der Rentner nahm das Urteil gelassen: «Schickt mir einfach einen Einzahlungsschein», sagte er vor Gericht. Die Rechnung werde er anstandslos bezahlen, das Urteil werde er sich einrahmen. (bra)