Das Bundesgericht hat den Freispruch für den Pistenchef der Bergbahnen von Adelboden BE aufgehoben und den Fall zur neuen Beurteilung an das Berner Obergericht zurückgewiesen. Die Familie der 2015 tödlich verunglückten Amélie S.* (†14) hatte Beschwerde erhoben.
Amélie S. fuhr am 26. Februar 2015 als Letzte einer Skischulgruppe von Luegli nach Geils und folgte offenbar auf einer Kuppe Spuren, die von der Piste weg führten. Rund 1,2 Meter von der Piste entfernt fiel sie kopfvoran in einen fast drei Meter tiefen Graben und blieb dort stecken.
Sie bekam im Eiswasser und Schnee keinen Sauerstoff mehr und erlitt zudem innere Blutungen. Dies, weil sie offenbar auf ihren Stock gefallen war. Noch am Unfalltag erlag das Mädchen im Spital einem mehrfachen Organversagen.
Fotos des Unfallorts gaben Aufschluss
Der Pistenchef Peter R.* war im Mai 2020 vom Bezirksgericht Oberland wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 130 Franken. Im Dezember 2021 sprach ihn das Obergericht des Kantons Bern frei, da der Unfall hauptsächlich auf einen Kontrollverlust des Opfers zurückzuführen war.
In einem am Montag veröffentlichten Entscheid hat das Bundesgericht dieses Urteil aufgehoben. Das Obergericht habe den Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» falsch angewendet. Diese Maxime sollte sich laut den Lausanner Richtern nicht auf die individuelle Würdigung von Beweisen beziehen, sondern auf eine umfassende und abschliessende Analyse der Situation.
Darüber hinaus stützten die Berner Richter ihre Schlussfolgerungen auf Fotos des Unfallortes, die nicht mit der Sicht des Opfers übereinstimmten. Tatsächlich war die Stelle in der Zwischenzeit von anderen Skifahrern, Zuschauern und den Rettungskräften zertrampelt worden. (bab/SDA)
* Namen geändert