In diesem Graben verlor Amélie (†14) ihr Leben
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Adelboden geht in die Berufung:In diesem Graben verlor Amélie (†14) ihr Leben

Skigebiete nach Verurteilung von Adelbodner Pistenchef alarmiert
In diesem Graben verlor Amélie (†14) ihr Leben

Eine wirksame Sicherung hätte den Tod der jungen Skifahrerin Amélie S. (†14) verhindern können, so das Regionalgericht in Thun. Ein Urteil mit Signalwirkung: In der Branche geht man schon mal präventiv über die Bücher.
Publiziert: 07.05.2020 um 22:06 Uhr
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Aktualisiert: 11.05.2020 um 14:00 Uhr
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Hier beim Chalet Ruedi fuhr Amélie rechts auf den kleinen Hügel hoch (Punkt b). Hinten in der Mitte sieht man die schwarz-gelben Markierungen des Baches (Punkt d). Die rote Markierung (Punkt c) wurde erst nach dem Unfall gesetzt.
Foto: kru
Beat Michel

Eine ganz normale Piste in Adelboden BE. Hier fuhr Amélie S.* (†14) den Skischülern ihrer Gruppe hinterher. Beim Chalet Ruedi, einem kleinen Hügelchen, folgte sie Spuren, die von anderen Skisportlern stammten. Doch nur ein paar Meter weiter stürzte Amélie Kopf voran in einen Bach. Der Grabenrand war kaum sichtbar. Das Mädchen starb an den Folgen der Verletzungen. Bilder der Unfallstelle zeigen: Ihr Tod hätte verhindert werden können.

Das Regionalgericht Oberland in Thun BE sah es am Mittwoch ähnlich und sprach den damaligen Adelbodner Pistenchef Peter R.* (54) der fahrlässigen Tötung schuldig. Das Urteil der Richterin: «Durch eine wirksame Sicherung der Gefahrenstelle wäre Amélies Tod vermeidbar gewesen.» Denn aus der Fahrtrichtung der verunfallten Skifahrerin war die Gefahr nicht erkennbar.

Adelboden geht in die Berufung

Die Skiregion Adelboden akzeptiert das erstinstanzliche Urteil nicht. Direktor Markus Hostettler schreibt BLICK: «Wir bedauern es sehr, dass es im Februar 2015 im Adelbodner Skigebiet zu diesem tragischen Unfall kam, bei dem ein Kind sein Leben verlor.» Er fügt jedoch an: «Wir sind der Auffassung, dass unser Pistenteam und vor allem auch der nun verurteilte damalige Pistenchef die Pflichten korrekt und nach besten Wissen und Gewissen wahrgenommen haben. Wir gehen in die Berufung.»

Auch andere Skigebiete sind wegen des Urteils alarmiert. BLICK hörte sich bei Wintersport-Verantwortlichen um. Tenor: Das Urteil wird zentraler Punkt in kommenden Sitzungen. Das sagt etwa der St. Moritzer Marketing-Chef Michael Kirchner.

Hoch-Ybrig geht über die Bücher

Urs Keller (33), Geschäftsleiter und Verwaltungsrat der Bergbahnen Hoch-Ybrig, sagt: «Das Urteil hat uns sensibilisiert. Wir gehen vor der kommenden Saison über die Bücher. Die Bach-Durchlässe sind ein bekannter Gefahrenpunkt, vor allem bei Tauwetter und Regen.»

Bei diesen Stellen geht Hoch-Ybrig schon heute weiter als die Vorgaben der Schweizer Kommission für Unfallverhütung auf Schneesportabfahrten: «Wir sichern weit vor dem Sturzraum mit gelb-schwarzem Wimpelhag ab. Eine 100-prozentige Sicherheit gibt es aber nicht.» Denn mit den Naturgefahren bleibt ein Restrisiko.

Auch Daniel Dommann (57), Geschäftsführer der Zentralschweizer Sportbahnen Melchsee-Frutt, hat das Urteil verfolgt: «Wir richten uns nach den Regeln und Richtlinien vom Branchenverband Seilbahnen Schweiz. Wir sind gespannt, ob es bei diesen zu Änderungen kommen wird.»

Arbeitsabläufe werden stetig angepasst

Er weiss, dass auch in seinem Skigebiet Unfälle passieren können: «Gut, dass bei Unfällen akribisch untersucht wird, ob vermeidbare Fehler passiert sind. Entsprechend werden Arbeitsabläufe stetig angepasst.»

Für die Justiz wird Amélies Tod wohl vor dem Obergericht des Kantons Bern nochmals Thema. Bei den Schweizer Pistenchefs steht er seit dem Schuldspruch für ihren Kollegen schon jetzt voll auf der Agenda.

* Namen geändert

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