Einmal so richtig im Luxus schwelgen – das wollte ein 67-jähriger Mann und stellte deshalb beim exklusiven Club de Bâle einen Antrag auf Mitgliedschaft. Jahresbeitrag für den Zutritt zum feinen Klubhaus am Rheinsprung: 12'924 Franken.
Der Mann, der wegen massiver Beitragslücken von einer AHV-Rente von monatlich 516 Franken lebt, konnte diese Rechnung nicht bezahlen. Stattdessen gab er vor, ein millionenschwerer Unternehmer aus Luxemburg zu sein, was ihm der Club de Bâle eine Zeit lang abkaufte – jedenfalls wurde er trotz offenstehenden Mitgliederbeitrags während zwei Wochen bereitwillig bedient.
Club hätte Angaben überprüfen müssen – Freispruch
Das war im November 2018. Am Mittwoch stand der Rentner vor dem Basler Strafgericht, wie «BZ Basel» berichtet. Im Club de Bâle hätten ihm die zuständigen Personen «Dienstleistungen in Form von Verköstigungen im Umfang von insgesamt 4258 Franken zu ihrem eigenen Schaden angedeihen» lassen, heisst es der Zeitung zufolge in der Anklageschrift. Der Rentner gab das vor Gericht auch unumwunden zu.
Die Verteidigerin wies jedoch darauf hin, dass ihr Mandant lediglich den Schadensposten von 4258 Franken als Zivilforderung anerkenne, nicht aber die unbezahlte Jahresmitgliedschaft. Für eine Verurteilung wegen Betrugs reiche es nicht, denn der Klub hätte die falschen Firmenangaben auf dem Mitgliederantrag leicht überprüfen können. Der Richter liess dieses Argument schliesslich gelten und sprach den Rentner in diesem Anklagepunkt frei. Die Begründung: Von einem geschlossenen Klub, der seine Mitglieder aussuche, könne man erwarten, dass er auch überprüfe, wer Mitglied wird.
Hotels über den Tisch gezogen
Doch der Rentner, der wegen Vermögensdelikten bereits mehrfach vorbestraft ist und auch schon im Gefängnis sass, war noch wegen anderer Gaunereien angeklagt. Dabei ging es unter anderem um offene Rechnungen eines Basler Hotels. Die ersten Übernachtungen bezahlte der Mann damals zwar noch, später wohnte er aber auf Kredit. Der 67-Jährige gaukelte den Inhabern den Kauf einer teuren Villa in Riehen BL vor. Aus dem Geschäft wurde natürlich nichts, doch die Hotelbesitzer boten dem scheinbar vertrauenswürdigen und grosszügigen Geschäftsmann Kost und Logis, und während einer angeblichen kurzfristigen Notlage liehen sie ihm auch noch 1000 Franken.
Am Ende blieben die Hotelbesitzer auf offenen Rechnungen in der Höhe von 7500 Franken sitzen. Der Angeklagte anerkannte diesen Betrag als Zivilforderung. Das Gericht kam bezüglich der Hotel-Geschichte zu einem Schuldspruch wegen Betrugs.
Geschäfte mit Rohdiamanten vorgegaukelt
Wie sich vor Gericht zeigte, zog der Rentner noch ein weiteres Hotel mit einer ähnlichen Masche über den Tisch. Zudem nahm er einem Mann, den er während eines Aufenthalts in den Universitären Psychiatrischen Kliniken kennenlernte, eine Vorauszahlung von 2000 Franken ab, indem er ihm ein grosses Geschäft mit Rohdiamanten vorgaukelte.
Trotz Geständnis und psychischer Angeschlagenheit verurteilte ihn der Einzelrichter zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von sechs Monaten. Grund für den unbedingten Vollzug: die «unzähligen» Vorstrafen, wie der Richter erklärte. (noo)