Trotz Bundesratsentscheid
Basler Clubs dürfen Maskenpflicht nicht abschaffen

Der Bundesrat erlaubt Betrieben, 2G einzuführen und dafür auf Masken- und Sitzpflicht zu verzichten. Das Basler Gesundheitsamt aber sagt, in ihrem Kanton bleiben die Regel auch bei 2G-Zutrittsbeschränkungen erhalten.
Publiziert: 03.12.2021 um 20:20 Uhr
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Aktualisiert: 03.12.2021 um 20:34 Uhr
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Solche Bilder wird es aus Basler Clubs vorerst nicht geben. Das Gesundheitsamt sagt, Maskenpflicht und Sitzkonsumation muss trotz 2G beibehalten werden.

Das Partyvolk atmet auf. Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, Betrieben die Möglichkeit zu geben, nur Genesene und Geimpfte reinzulassen. Dafür können sie auf Masken- und Sitzpflicht für Konsumation verzichten. Betreiber gehen davon aus, dass dadurch mehr Gäste als mit der bisherigen Regel in die Bars und Clubs kommen werden.

Gastrosuisse etwa sagt: «Bar- und Clubbetriebe können durchatmen - eine generelle Sitzpflicht wäre in diesen Bereichen de facto nämlich
einer wirtschaftlichen Schliessung des Nachtlebens gleichgekommen.»

«War nicht Gegenstand der Konsultation»

Und Alexander Bücheli von der Bar und Klubkommission Zürich sagt: «2G ist die beste der schlechten Varianten. Zwar bleiben einige Gäste weg, aber der Anteil ist kleiner als der Umsatzeinbruch, den wir mit 3G und Sitzkonsumation haben. Darum nehmen wir die Challenge gerne an.»

Nicht dieser Herausforderung stellen können sich allerdings die Basler Betriebe. Der Kanton Basel-Stadt erlaubt zwar 2G, die Masken- und Sitzpflicht für Konsumation bleibt aber trotzdem. «Die neue Bundesregelung mit der 2G-Möglichkeit war nicht Gegenstand der Konsultation und schafft eine Differenz zur aktuell gültigen Maskenpflicht und Sitzpflicht in Basel-Stadt. Wir müssen das nun genauer prüfen. Aufgrund der derzeit hohen Ansteckungs- und Hospitalisationszahlen in unserer Region möchten wir das Schutzniveau nicht senken», teilt das Gesundheitsamt gegenüber Blick mit.

«Clubbing-Tourismus»

Betroffene in der Rheinstadt verstehen den Alleingang nicht. «Kulturstadt Jetzt und der Verein Kultur und Gastronomie haben für diesen kantonalen Alleingang kein Verständnis», heisst es in einer Stellungnahme der Verbände. Der Entscheid würde zudem einen Massnahmen-Flickenteppich und unterschiedliche Vorgaben zum Nachbarkanton nach sich ziehen. Dies sei bereits 2020 geschehen und würde zu «Clubbing-Tourismus» führen, heisst es weiter.

In einer Interpellation der Basler Grossrätin Salome Hofer (35, SP) wird der Regierungsrat deshalb aufgefordert, den Entscheid zu begründen. Zudem wird der Regierungsrat aufgefordert, «sämtliche Formen von Unterstützungsmassnahmen für die betroffenen Branchen zu verlängern, oder sofort wieder zugänglich zu machen.» (vof)

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