2G – auch am Arbeitsplatz? So zumindest konnte man Aussagen von Bundesrat Alain Berset (49) in der Medienkonferenz am Freitag interpretieren. Er sagte, nicht nur Clubs und Bars hätten die Möglichkeit, nur noch Geimpfte und Genesene reinzulassen, sondern auch andere «Betriebe». «Die Wirtschaft möchte das», hielt Berset fest und schob nach: «Wenn ein Betrieb 2G einführen will – ist es wirklich am Staat, das zu verbieten, in dieser Situation?»
Heisst das, jedes Unternehmen kann jetzt 2G einführen und das Zertifikat von seinen Angestellten verlangen? Ganz so einfach ist es nicht, wie Bersets Departement auf Nachfrage von Blick klarstellt. Es dürfen nur jene Betriebe 2G einführen, die bisher eine 3G-Zertifikatspflicht hatten: also beispielsweise Veranstalter von Messen, Kinos, Restaurants, Fitness-Center. Sie können seit Montag auf 2G setzen – und so der ansonsten geltenden Maskenpflicht in Innenräumen entgehen.
Nicht an jedem Arbeitsplatz ist 2G erlaubt
Andere Firmen – etwa ein Treuhandbüro, eine Fabrik oder auch eine Versicherung – können nicht so einfach 2G einführen und nur noch Mitarbeiter aufs Betriebsgelände lassen, die geimpft oder genesen sind. Das stellt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auf Blick-Anfrage klar: «Eine 2G-Regel für Arbeitnehmende ist nur in ganz bestimmten Settings zulässig.»
Als Beispiele nennt das Amt die Onkologie-Abteilung in einem Spital, wo der besonderen Schutzbedürftigkeit der Patientinnen Rechnung zu tragen sei, und Fluggesellschaften. Die Swiss etwa setzt seit geraumer Zeit auf 1G – alle Angestellten an Bord eines Flugzeugs müssen geimpft sein. Das Unternehmen sagt, dass es sonst den Betrieb einstellen müsste – beispielsweise, weil in Singapur nur reingelassen wird, wer geimpft ist.
2G statt Maske? Nein – oder doch?
Des Seco stellt ebenso klar, dass die Maskenpflicht am Arbeitsplatz grundsätzlich gilt – in allen Innenräumen und unabhängig vom Impfstatus der Betroffenen: «Ein Arbeitgeber darf daher nicht eine 2G-Regel einführen, nur um auf diese Maskenpflicht zu verzichten.»
Was allerdings verwirrt: In Restaurants, Kinos und Clubs können die Arbeitgeber ihre Angestellten von der Maskenpflicht befreien – wenn alle Angestellten ein gültiges 2G-Zertifikat haben. Warum also ist Kellner und Fitness-Instruktoren erlaubt, was Sachbearbeiter nicht dürfen? Auch kann man sich fragen, ob es in einem Restaurant oder Club epidemiologisch nicht gefährlicher ist, auf Maske zu verzichten als in einem – derzeit ohnehin spärlich besetzen – Büro.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verspricht auf Anfrage für Dienstag eine Antwort auf diese Fragen. Auf Antworten darauf dürften auch viele Unternehmen warten, die mit 2G liebäugeln und eine Rechtsgrundlage fordern.
Parlament könnte 2G im Covid-Gesetz verankern
Möglich wäre eine solche, wie das Seco sagt: Das Parlament könnte den Einsatz von 2G am Arbeitsplatz im Covid-Gesetz festlegen. Und tatsächlich könnte Bern nochmals über die Bücher gehen. Am Wochenende wollte Bundespräsident Guy Parmelin (62) eine breitere Anwendung von 2G nicht mehr ausschliessen. Auch Mitte-Nationalrat Lorenz Hess (60) sieht eine solche Ausweitung eher als eine Impfpflicht, die ebenfalls gefordert wird. Wenn der Bundesrat vor Weihnachten seine Corona-Massnahmen analysiere, werde sich die Lage nicht gebessert haben: «Eher wird er feststellen, dass es weitergehende Massnahmen braucht. Dann wird 2G zu einer ernsthaften Option werden.»