«Wir können es schaffen, wenn alle mitmachen»
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Berset über neue Massnahmen:«Wir können es schaffen, wenn alle mitmachen»

Maskenpflicht und 2G-Möglichkeit
Die Massnahmen des Bundesrats im Detail

Die aktuelle Corona-Lage ist laut dem Bundesrat «sehr kritisch». Er beschliesst Verschärfungen, darunter Maskenpflicht im Büro, Sitzpflicht im Restaurant und strenge Testpflicht bei der Einreise.
Publiziert: 03.12.2021 um 14:03 Uhr
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Aktualisiert: 03.12.2021 um 15:17 Uhr
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Die Massnahmen des Bundes auf einen Blick.
Foto: admin.ch

Der Bundesrat zieht vielerorts die Schraube an. Ab Montag gehört die Maske wieder überall zum Alltag – und so mancher Club könnte bald 2G verlangen.

  • Konsum nur im Sitzen: Wo Maskentragen nicht möglich ist, gelten Ersatzmassnahmen: eine Sitzpflicht für die Konsumation im Restaurant oder das Erheben der Kontaktdaten bei Kultur- und Sportaktivitäten.
  • Möglichkeit für 2G: Einrichtungen mit Zertifikatspflicht dürfen diese auf 2G ausweiten, also nur geimpfte und genesene Personen einlassen. Im Gegenzug darf auf Maske und Sitzpflicht verzichtet werden. Die Prüfapp für das Covid-Zertifikat wird noch angepasst.
  • Analog kann die 2G-Regel auch bei allen Veranstaltungen drinnen oder im Freien angewandt werden.
  • Ausweitung der Maskenpflicht: Wo drinnen eine Zertifikatspflicht gilt, muss künftig auch die Maske getragen werden – ausser bei privaten Treffen.
  • Ausweitung der Zertifikatspflicht: Sie gilt neu in allen Innenräumen für öffentliche Veranstaltungen. Im Freien wird die Grenze heruntergesetzt, neu muss schon ab 300 Personen das Zertifikat verlangt statt wie bisher ab 1000.
  • Die Gültigkeitsdauer der Testzertifikate wird verkürzt. Antigen-Schnelltests sind künftig noch 24 statt 48 Stunden gültig. PCR-Tests bleiben hingegen 72 Stunden gültig.
  • Neues Einreiseregime: Bereits ab morgen Samstag werden sämtliche Länder von der Quarantäneliste gestrichen. Allerdings gilt ein verschärftes Testregime, auch für geimpfte und genesene Personen. Neben einem PCR-Test vor der Einreise muss ein zweiter Test vier bis sieben Tage nach der Einreise durchgeführt werden. Die Testkosten müssen die Einreisenden selbst berappen.
  • Ungeimpfte Personen dürfen aus Risikoländern oder -regionen ausserhalb des Schengen-Raums zu privaten Zwecken nur noch in Härtefällen einreisen. Betroffen sind namentlich Besuche oder touristische Reisen.

Keine Reisequarantäne mehr

Nicht überall verschärft der Bundesrat – auf einige Massnahmen verzichtet er auch, weil etwa aus den Kantonen zu grosser Protest gekommen ist.

  • Keine Testpflicht an Schulen: Gegen diese Massnahme sprach sich sein Grossteil der Kantone aus, nun bleibt es bei der Empfehlung.
  • Dringliche Homeoffice-Empfehlung: Sowohl Arbeitgeber wie auch Sozialpartner haben sich gegen die Homeoffice-Pflicht ausgesprochen, es bleibt bei der Empfehlung – diese ist aber betont dringlich.
  • Aufhebung Kapazitätsbeschränkung: Für Veranstaltungen und Treffen gelten keine Kapazitätsbeschränkungen mehr – obwohl die Landesregierung gerne wieder welche beschlossen hätte. Grund ist eine Vorgabe aus dem Covid-Gesetz. Die Kantone selbst könnten allerdings wieder Personengrenzen beschliessen.
  • Keine Zertifikatspflicht im Privaten: Im Privaten empfiehlt der Bundesrat, bei Treffen ab 11 Personen das Zertifikat zu verlangen. Ursprünglich vorgeschlagen hatte der Landesregierung eine Pflicht, womit wiederum die Kantone nicht einverstanden waren.

Die neuen Massnahmen sind bis auf 24. Januar befristet.

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