Ihre Cousine sollte alles bekommen – rund 3,1 Millionen Franken. Dafür verfasste eine Frau extra ein Schreiben und erklärte darin ihre alten Testamente für ungültig. Das geschah zwei Tage vor dem Tod der Dame.
Doch um das Erbe ist ein Streit zwischen besagter Cousine und einem anderen möglichen Erben entbrannt. Die Sache ging vor Gericht, über zwei Instanzen. Und am Ende hatte die Cousine der Toten das Nachsehen.
Das Problem: Am Ende des Schreibens der Dame fehlte ein entscheidendes Detail – ihre Unterschrift. Deswegen bekommt ihre Cousine nun auch das Erbe nicht, wie das Appellationsgericht Basel-Stadt entschieden hat. Das berichtet «20 Minuten».
Cousine muss Verfahrens- und Anwaltskosten bezahlen
Erst mit der Unterschrift hätte die Dame rechtskräftig bestätigt, dass dies ihr letzter Wille war. Den Namen am Anfang des Dokuments zu erwähnen, das reiche nicht aus. Wieso die Signatur fehle, sei unklar. Aber aufgrund des beruflichen Hintergrunds der Frau hätte sie ein so wichtiges Detail eigentlich nicht vergessen dürfen.
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Statt des Geldes muss die Cousine der Verstorbenen jetzt sogar noch die Verfahrens- und Anwaltskosten zahlen. Es geht um 250'000 Franken. Als letzten Schritt könnte die Cousine den Fall noch ans Bundesgericht weiterziehen. (jmh)