Ihm stank der Marihuana-Geruch – dabei war er selber bekifft
Basler Karateprofi verprügelt Mieter

Am Dienstag steht ein bekannter Schweizer Karateka in Basel vor dem Strafgericht. Er soll seinen Mieter nach einem Konflikt brutal verprügelt haben.
Publiziert: 07.03.2023 um 11:16 Uhr
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Aktualisiert: 07.03.2023 um 11:30 Uhr
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Vermieter und Karateprofi: Ein Basler soll seinen Mieter angegriffen haben. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock

Weil ihm der Marihuana-Geruch stank, ist ein Basler Vermieter ausgerastet – und hat seinen Mieter brutal verprügelt. Die Schläge hatten es in sich: Der mutmassliche Angreifer ist erfolgreicher Karateprofi, hat bereits mehrere grosse Titel gewonnen. Jetzt muss er sich für die Attacke vor dem Basler Strafgericht verantworten.

Gemäss Anklage hatte der Karateka-Vermieter seinem Mieter bereits per Ende Mai 2021 gekündigt, weil er sich mehrfach am Marihuana-Geruch gestört hatte, wie «20 Minuten» berichtet.

Vermieter war selber bekifft

In der Nacht vom 18. Februar 2021 soll der Mieter dann mehrere Whatsapp-Nachrichten an seinen Vermieter geschickt haben, in denen er sich verteidigte: Der Geruch komme aus dem Hinterhof.

Laut Staatsanwaltschaft rastete der Vermieter danach aus und suchte den Mieter in seiner Wohnung auf. Nur: Laut Anklageschrift war der Karateka zu dieser Zeit selbst bekifft. Nachdem der Mieter ihn an der Tür gefragt habe, ob er «voll däne» sei, sei der Beschuldigte gewalttätig geworden. Mehrmals habe er dem Opfer mit der Faust ins Gesicht geschlagen und gemäss Staatsanwaltschaft auch nicht aufgehört, als das Opfer zu Boden ging.

Mutmasslicher Täter bereits vorbestraft

Die Liste der dadurch verursachten Verletzungen ist lang: Nasenbruch, abgebrochener Zahn, Schulterprellung, Bisswunde am Zeigefinger, mehrere Hämatome und Prellungen sowie eine Hautunterblutung am Auge. Bis heute muss das Opfer ärztlich behandelt werden.

Nun muss sich der bereits wegen Verkehrsdelikten vorbestrafte Karateka vor dem Strafgericht verantworten. Vorgeworfen wird ihm unter anderem schwere Körperverletzung und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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