Sie wollen ihn seit Jahren partout nicht einbürgern. Um keinen Preis soll der Kosovare Hamdi Halili (59) den Schweizer Pass bekommen. Dafür geht die Gemeinde Bubendorf BL sogar vor Gericht. Der Einbürgerungsstreit ging am Freitag in die vorerst letzte Runde.
Das Ganze begann 2014, als der heute 59-Jährige, seine Frau und seine beiden Söhne ihr erstes Einbürgerungsgesuch stellten. 2016 wurde dem zweifachen Familienvater von der Bürgergemeinde der rote Pass verweigert, mit der irren Begründung, dass sich einige Bürger daran störten, dass der Kosovare in Trainerhosen durchs Dorf laufen würde. Zudem sei er zu wenig im «Dorfleben» integriert.
Das Gesuch der Söhne dagegen wurde bewilligt. Auch die Ehefrau und Mutter ist seit Mai 2018 eingebürgert. Nur dem Vater fehlte immer noch das heiss begehrte rote Büchlein.
Knappe Ablehnung an zweiter Gemeindeversammlung
Also stellte Hamdi Halili sein Gesuch erneut. Doch am 21. Dezember 2019 entschieden sich die Bubendörfer mit 21 Ja- zu 23 Nein-Stimmen bei 22 Enthaltungen gegen seine Einbürgerung. Die Ehefrau rannte damals weinend aus dem Saal.
Der Regierungsrat rügte daraufhin die Gemeinde: Der ablehnende Entscheid sei nicht rechtsgenügend begründet und deshalb mangelhaft – der Kosovare sei sofort einzubürgern. Das wollte sich Bubendorf nicht gefallen lassen und klagte!
Die Klage wurde nun am Freitag am Kantonsgericht behandelt. Es hatte zu entscheiden, ob der Regierungsrat den Bürgerrat von Bubendorf überhaupt anweisen darf, die Einbürgerung zu erteilen. Urteil: Ja! Dies entschieden die fünf Kantonsrichter mit drei zu zwei Stimmen. Der Regierungsrat darf die Gemeinde also zwingen, das Bürgerrecht zu erteilen.
Einbürgerung sei «kein politischer Entscheid»
Denn es handle sich beim Einbürgerungsentscheid nicht um einen politischen Entscheid der Stimmbürger, sondern um einen verwaltungsrechtlichen Akt. Die Bubendörfer hätten sich weder von ihrer Meinung noch von ihren Emotionen leiten lassen dürfen, sondern sich ans Recht halten müssen.
Vor allem, weil Hamdi Halili formal eigentlich alle Einbürgerungs-Voraussetzungen erfüllt hätte. Insbesondere führte das Kantonsgericht ins Feld, dass die Rechtsgleichheit, das Willkürverbot und das Begründungs-Gebot verletzt wurden.
Die Gemeinde habe Hamdi Halili die Einbürgerung deshalb nun zu erteilen. Doch den roten Pass hat Hamdi Halili deshalb noch immer nicht auf sicher, denn: Der Bürgerrat von Bubendorf könnte dem Urteil nun Folge leisten – oder noch ans Bundesgericht gelangen.