«Frauen mussten ohne BH vor ihm stehen»
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Vorwürfe gegen Osteopathen:«Frauen mussten ohne BH vor ihm stehen»

Osteopath wegen Übergriff verurteilt – Noemi M. (34) entsetzt
«Er darf meine Füsse lecken und weiter arbeiten?»

Noemi M. wendet sich mit Schmerzen an einen Osteopathen. Doch dieser leckt ihr die Füsse. Nun ist er verurteilt worden, darf aber weiterhin praktizieren. Betroffene und Staatsanwältin gehen davon aus, dass er wieder zuschlagen bzw. -schlecken wird.
Publiziert: 25.09.2023 um 01:06 Uhr
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Aktualisiert: 25.09.2023 um 08:42 Uhr
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Noemi M. aus dem Kanton Basel-Land hat ihren Osteopathen 2019 angezeigt.
Foto: STEFAN BOHRER
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Qendresa LlugiqiReporterin News

Nachdem die ersten Schwangerschaftspfunde gepurzelt sind, will Noemi M.* (34) aus dem Kanton Basel-Land wieder ihren Ehering anziehen. Doch dieser sitzt weiterhin so eng, dass sie ihn wieder abnehmen muss. Dabei verletzt sie sich den linken Ringfinger so schlimm, dass sie ein Jahr lang starke Schmerzen verspürt. Nicht einmal die Physiotherapie hilft. Also sucht sie sich Hilfe bei einem Osteopathen: Daniel D.* praktiziert im Nachbardorf. In der Hoffnung auf Heilung geht sie zu ihm. Das war im Dezember 2019.

Jetzt ist der Osteopath wegen mehrfacher sexueller Belästigung vor dem Strafgericht Baselland in Muttenz verurteilt worden. Angezeigt hat ihn Noemi M. Der Grund: Er soll während der Behandlungen ihre Füsse geleckt und sie auch sonst mit sexuellen Absichten belästigt haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Doch: «Für mich ist es unverständlich!», sagt Noemi M. zu Blick. «Wieso darf dieser Fuss-Lecker weiter arbeiten – das verstehe ich einfach nicht!»

«Es wurde feucht und kalt»

Sie gibt an, dass sie sich bereits bei der ersten Behandlung im Dezember 2019 unwohl gefühlt habe. «Er machte zweideutige Bemerkungen und war voll touchy.» So habe er ihr mehrfach ungefragt über den Arm gestreichelt, ihr die Nackenhaare zärtlich zur Seite geschoben. «Auch seinen Genitalbereich habe ich immer wieder an meinem Körper gespürt.»

Als sie dann mit dem Gesicht nach unten auf der Behandlungsliege lag, sei etwas Seltsames passiert: «Plötzlich wurde es an meinen Fusssohlen feucht und kalt. Danach spürte ich, wie er dann jeweils mit dem Handballen darauf drückte», sagt Noemi M. «Ich konnte es nicht zuordnen. Das war so merkwürdig!»

«Als ob er an einem Glacé leckt»

Nach einer Woche ging die junge Frau trotzdem wieder in die Praxis. Denn tatsächlich hatte sie durch die Behandlung des Osteopathen am Oberkörper erstmals seit einem Jahr keine Schmerzen mehr im Finger gehabt.

Damit es nicht wieder zu einer seltsamen Situation kommt, liess sie ihre Socken dieses Mal aber an. «Doch er riss sie von meinen Füssen. Wieder wurde es nass und kalt.» Der Osteopath habe ihr die Füsse geleckt: «Als ob er an einem Glacé lecken würde.»

Der Osteopath sei daraufhin zügig und wortlos aus dem Raum verschwunden und nach wenigen Minuten zurückgekommen. Danach habe sie den Geruch von Sperma wahrgenommen. Noch am selben Abend alarmierte die Frau die Polizei.

Mehrere Frauen betroffen

Anfang September kam es zum Gerichtsprozess. Der Osteopath bestreitet die Vorwürfe. Er mache «so etwas Ekelerregendes» nicht, sagte er vor Gericht.

Doch Noemi M. ist mit ihren Anschuldigungen nicht allein. Drei weitere Patientinnen berichten von grenzüberschreitendem Körperkontakt. Zwei bestätigen das Fusslecken. Aus unterschiedlichen Gründen kam es bei ihnen zu keinen Anzeigen. Im Verlauf der Verhandlung wird ausserdem bekannt, dass der Osteopath bereits 2013 wegen Schändung verurteilt worden war.

Voreingenommenes Gericht?

Was Noemi M. zu schaffen macht: «Obwohl viel gegen ihn spricht, bin ich als Opfer nicht ernst genommen worden.» Sie verstehe jede Frau, die sich nicht traut, Anzeige gegen ihren Peiniger einzureichen.

Bereits vor zwei Jahren gab es einen Prozess vor dem Strafgericht. Doch der Beschuldigte zog das Urteil ans Kantonsgericht weiter. «Der Richter dort sprach von Ungereimtheiten, weshalb wir jetzt wieder hier stehen», sagt Noemi M. «Am Kantonsgericht kam sogar die Frage auf, ob ich mir das Ganze nicht bloss eingebildet oder mich von Fremden beeinflussen lassen habe.»

Auch zum Urteil findet Noemi M. klare Worte: «Eine Verurteilung ist das Minimum! Es ist ein Skandal, dass er nach einer zweiten Verurteilung weiterarbeiten darf», sagt sie. «Theoretisch kann er einfach immer weiter Frauen belästigen. Das macht mir Angst! Es muss doch irgendjemand eingreifen und ihn aus dem Verkehr ziehen können.»

Auch die zuständige Staatsanwältin stellte dem Beschuldigten während des Prozesses keine positive Prognose. Sie ist sich sicher: «Er wird rückfällig werden.»

Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für Daniel D. die Unschuldsvermutung.

* Namen geändert 

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