«Er leckte an meinen Füssen»
Baselbieter Osteopath wegen sexueller Belästigung verurteilt

Ein Osteopath wurde vom Baselbieter Strafgericht wegen sexueller Belästigung verurteilt. Trotz seiner Verurteilung darf er weiter arbeiten.
Publiziert: 06.09.2023 um 11:56 Uhr
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Aktualisiert: 06.09.2023 um 11:58 Uhr
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Drei Patienten beschuldigten einen Baselbieter Osteopathen der sexuellen Belästigung. Er soll an ihren Füssen geleckt haben. (Symbolbild)
Foto: pixabay

«Eine perfide, als Teil der Behandlung getarnte sexuelle Belästigung», sagte Staatsanwältin Thea Bänteli am Dienstag zu den Taten des angeklagten Baselbieter Osteopathen. Eine ehemalige Patientin warf dem Mann mehrfache sexuelle Belästigung vor. «So nah kommt mir nicht einmal mein Frauenarzt», sagt die 34-Jährige über ihren früheren Osteopathen vor dem Basler Strafgericht, wie die «bz» berichtet. 

Schon beim ersten Termin wegen Fingerschmerzen habe sie sich unwohl gefühlt. Während der Behandlung habe er «zweideutige Bemerkungen» gemacht, ihren Arm gestreichelt und ihr bei der Nackenmassage die Haare zurückgestrichen. Sein Genitalbereich habe ihren Körper ständig berührt. Als sie mit dem Gesicht nach unten auf der Behandlungsliege lag, habe sie plötzlich etwas «Nasses und Kaltes» an ihren Füssen bemerkt.

Desinfektionsmittel oder Speichel?

Ohne viel darüber nachzudenken, ging die Frau später wieder in die Praxis. Wieder spürte sie etwas Nasses an ihren Füssen. Als sie sich umdrehte, sah sie, wie der Osteopath an ihren Füssen zugange war: «Als ob er an einem Stieleis leckt». Völlig geschockt blieb sie liegen. Er verliess kurz den Raum, und als er zurückkam, nahm sie «den Geruch von Sperma wahr». Der Mann bestritt die Vorwürfe. 

Doch mit den Anschuldigungen war die Dame nicht allein. Drei weitere Patientinnen sprachen nach der Anklageerhebung 2019 von grenzüberschreitendem Körperkontakt. Zwei bestätigten das Fusslecken, das vom Angeklagten als Desinfektionsmittel an seinen Händen abgetan wurde. Nur: In der Praxis gab es zu dem Zeitpunkt gar kein Desinfektionsmittel, wie Staatsanwältin Thea Bänteli beim Prozess anführte. 

«Gewisse Nähe notwendig»

Den Vorwurf des Fussleckens bezeichnet der Beschuldigte als «ekelerregend». Und weiter: «Bei meinem Beruf komme ich den Leuten nahe, sie können aber jederzeit melden, wenn es nicht passt.» Auch sein Verteidiger betonte, dass bei solchen Behandlungen eine gewisse Nähe notwendig sei, zudem gebe es keine Beweise. Man habe etwa keinen Speichel seines Mandanten an den Füssen der Patientin feststellen können. 

Für das Gericht war der Fall trotzdem klar: Der Osteopath wurde wegen sexueller Belästigung verurteilt. Die Strafe: 2000 Franken Busse plus die Verfahrenskosten und eine Genugtuung für seine Opfer von 3000 Franken. Trotz der Verurteilung hält das Gericht ein Berufsverbot für zu hart. Das sei wegen unzureichender Schwere nicht angemessen. (gs)

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