Verhandlung fertig
Nun ist die Verhandlung geschlossen. Danke fürs Mitlesen.
Sachverhalt erstellt
Dann geht die Richterin auf die beiden Vorwürfe ein, für die der Beschuldige verurteilt worden ist: In Bezug auf die Schlagringe sei der Sachverhalt erstellt. Die Argumentation, dass er aufgrund er dringenden polizeilichen Aufforderung im alkoholisierten Zustand gefahren sei, weil ja nur einmal in der Stunde ein Bus verkehre, funktioniere nicht. «Es gibt Taxis und andere Möglichkeiten.» Deshalb sei er hier schuldig zu sprechen.
Erfahrungen mit Russisch Roulette
Ausserdem habe das Opfer auch mit Russisch Roulette Erfahrung gehabt. Bei seiner Befragung habe er ausgesagt: «Ich habe schon früher zwei drei Mal Russisch Roulette gespielt. Ich war 18-22 Jahre alt und in der Biker-Szene. Ich hatte damals einen Revolver. Ich habe dann jeweils eine Kugel in die Trommel gelegt und wir haben ein zwei Runden gespielt.» Er gab dem Alkohol, dem Gras und dem «wenigen Verstand» die Schuld.
Er selbst habe ausgesagt, dass das Spiel mit einer Glock nicht funktioniert. Ausserdem habe er ausgesagt, es sei dumm, sich eine Waffe an den Kopf zu halten.
Beispiele der Staatsanwalt nicht vergleichbar
Weiter weist die Richterin darauf hin, dass die von der Staatsanwaltschaft hervorgebrachten Beispiele nicht mit dem vorliegenden Fall vergleichbar sind. Die Opfer dort seien alle minderjährig oder im Umgang mit Waffen unerfahren gewesen. Das Opfer hier habe diesen aber gehabt.
Verletzten informiert
Ausserdem habe der Beschuldigte den Verletzten darüber informiert, dass die Waffe unterladen war. Diesen Begriff konnte der Verletzte gegenüber der Staatsanwaltschaft korrekt definieren.
Einvernahme im betrunken Zustand
Gemäss der Richterin waren die Aussagen des Beschuldigten und seiner damals anwesenden Freundin stets konstant.
Es sei für das Gericht nicht relevant, ob die Waffe zusammengesetzt oder zweiteilig in den Wintergarten gebracht worden ist.
Wer die Waffe geladen hat, bleibt unklar. So habe die Freundin des Beschuldigten weder bei ihm noch beim Verletzten eine Ladebewegung wahrgenommen. Der Verletzte konnte sich hierzu nicht äussern. Er hat keine Erinnerungen an den Abend. Die Richterin geht hier vom Grundsatz in dubio pro reo aus. Sprich: Es muss ausgegangen werden, dass der Privatkläger die Ladebewegung selbst gemacht hat.
Weiter geht die Richterin auf die Einvernahmen des Beschuldigten ein. Es sei nicht korrekt gewesen, ihn im betrunken Zustand zu befragen. Deshalb sei es korrekt, dass er die Einvernahme nicht unterschrieben habe.
Schuldig wegen Schlagringen
Die Richterin spricht den Beschuldigten wegen der verbotenen Schlagringe und dem Fahren im fahrunfähigem Zustand schuldig. Das Urteil lautet: bedingte Geldstrafe von 2800 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Beschuldigter teilweise frei gesprochen
Die Richterin spricht Franco L. von den Hauptvorwürfen frei – so etwa von der fahrlässigen schweren Körperverletzung. Freigesprochen wird der Beschuldigte von der Widerhandlung gegen das Waffengesetz in Sachen Glock 21C.
Urteilsverkündung erfolgt heute
Ivan R.* (29) hat sich an einem Herbstabend Mitte September 2021 beim Russisch Roulette fast selbst mit einer Glock 21C erschossen. Die schweren Verletzungen überlebte er knapp. Jetzt ist sein ehemaliger Kollege und der Waffenbesitzer Franco L.* (34) vors Gericht gezerrt worden. Seit Dienstag muss er sich vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz wegen mehrerer Vorwürfe verantworten.
Laut dem Staatsanwalt ist der beschuldigte Franco L. im Sinne der Anklage für schuldig zu sprechen. Er fordert insgesamt eine bedingte Geldstrafe von 160 Tagessätzen bei einer Probezeit von vier Jahren sowie eine Busse in Höhe von 700 Franken.
Anders seine Verteidigerin: Sie fordert Freisprüche in den Hauptanklagepunkten sowie die Abweisung der Zivilforderung. Ihr Mandant sei lediglich wegen des Besitzes verbotener Schlagringe schuldig zu sprechen.
Die Anwältin des Privatklägers und des Verletzten Ivan R. (29) fordert in einer Zivilklage 40'000 Franken für das erlittene Leid – also als Genugtuung – und rund 23'000 Franken als Schadenersatz. Beides zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent.
Doch wie sieht es die Richterin? Das Urteil erfolgt um 11 Uhr. Blick tickert aus dem Gerichtssaal.
Urteil erfolgt am Mittwoch
Die Richterin bedankt sich beim Beschuldigten. Das Urteil wird am Mittwoch um 11 Uhr verkündet.
Ivan R.* (29) wollte an einem Herbstabend Mitte September 2021 mit seinen Freunden chillen. Sie kifften einen selbstgedrehten Joint und tranken Bier. Alles cool – bis sein Freund und Gastgeber Franco L.* (34) seine Glock 21C samt Magazin und Kugeln aus dem Schlafzimmer holte. Kurz darauf schoss sich der damals 26-jährige Ivan R. beim Russisch Roulette selbst in den Kopf.
Doch jetzt wurde sein ehemaliger Freund und Waffenbesitzer Franco L. vors Baselbieter Strafgericht in Muttenz gezerrt. Der Grund: Er habe seine Sorgfaltspflicht verletzt. Die Vorwürfe insgesamt: fahrlässige schwere Körperverletzung, mehrfache Widerhandlung gegen das Waffengesetz und Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz.
Auch nach der Verhandlung am Dienstag blieb unklar, wie der besagte Abend genau ablief. So ist weiterhin offen, wer die Waffe auf den Tisch legte und auch, wer das Magazin samt 11 Patronen einsetzte. Wichtige Informationen, um die Hauptanklagepunkte restlos klären zu können. Unbestritten ist jedoch: Der Schuss hatte fatale Folgen.
«Er hat viel verloren»
Heute lebt Ivan R. mit einer künstlichen Schädeldecke und ist auf dem linken Auge komplett und auf dem rechten Auge zur Hälfte blind. Sein Hirn erlitt schwere Schäden. Seine Anwältin erklärte vor Gericht, dass er den Geruchssinn vollständig verloren habe. Weiter leide Ivan R. an Schlafproblemen, habe Schwierigkeiten mit der Empathie und seine Reizbarkeit sei erhöht. «Er hat viel verloren», so die Anwältin weiter. In einer Zivilklage forderte sie: 40'000 Franken für das erlittene Leid – also als Genugtuung – und rund 23'000 Franken als Schadenersatz. Beides zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent.
Für den Staatsanwalt steht fest: «Hätte der Beschuldigte die Waffe nicht geholt, hätte sich der Privatkläger nicht verletzt.» Insgesamt sei der beschuldigte Franco L. im Sinne der Anklage für schuldig zu sprechen. Der Staatsanwalt forderte eine bedingte Geldstrafe von 160 Tagessätzen bei einer Probezeit von vier Jahren sowie eine Busse in Höhe von 700 Franken.
Freisprüche gefordert
Anders sah es die Verteidigerin von Franco L. Sie forderte Freisprüche in den Hauptanklagepunkten sowie die Abweisung der Zivilforderung. Ihr Mandant sei lediglich wegen des Besitzes verbotener Schlagringe schuldig zu sprechen.
Während sich der beschuldigte Franco L. distanziert und wortkarg gab, tauchte Privatkläger Ivan R. erst gar nicht vor Gericht auf. Trotzdem widmete der Ex-Freund seine letzten Worte dem Verletzten: «Ich hoffe, dass er so gut als möglich Besserungen in seinem Befinden erleben wird.» Das Urteil wird am Mittwoch um 11 Uhr erwartet.