Die Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten für den «Pausenplatz-Schützen» erscheint dem Bundesgericht «eher milde». Es hat die Beschwerde des Mannes gegen das Urteil des Kantonsgerichts Luzern vollumfänglich abgewiesen.
Er habe aus nichtigem Anlass mit dem Sturmgewehr auf eine Gruppe Jugendlicher und junger Erwachsener geschossen. Es sei insofern grosszügig, dass die Vorinstanz von einem leichten bis mittelschweren Verschulden ausgegangen sei. Dies schreibt das Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.
Er holte sein Sturmgewehr und zielte auf die Gruppe
Der heute 40-jährige Verurteilte ärgerte sich im Sommer 2017 über den Lärm einer Gruppe, die sich in rund 45 Meter Distanz auf einem Pausenplatz befand. Als zwei aus der Clique gegen eine Wand urinierten, holte der Schweizer sein Sturmgewehr, legte das Magazin ein und zielte auf die Gruppe. Durch den abgegebenen Schuss wurde ein junger Kosovare schwer verletzt.
Aus dem vom Bundesgericht zusammengefassten Sachverhalt ergibt sich, dass der Täter zum Zeitpunkt der Schussabgabe 2,5 Liter Bier intus hatte. Nach dem Schuss räumte er die Waffe weg, schickte seiner Freundin per SMS die Nachricht «ech ha scheisse baut» und begab sich mit Verbandsmaterial zum Opfer, dem er einen Druckverband anlegte. Die Umstehenden wies er an, die alarmierte Ambulanz einzuweisen. Danach ging der Mann nach Hause und trank einen Schnaps.
Dachte, dass das Magazin leer ist
Das Bundesgericht folgt der Sicht des Kantonsgerichts, wonach der Täter trotz des Alkoholeinflusses schuldfähig war. Er weise eine erhebliche Alkoholgewöhnung auf. Ansonsten hätte er nach dem Schuss nicht so klar handeln können.
Kein Gehör hat das Bundesgericht für die Kritik des Mannes an der Strafzumessung und dem Sachverhalt. Das Kantonsgericht erachtete die Aussage des Mannes, es handle sich um einen Unfall, als Schutzbehauptung. Der erfahrene Schütze sagte aus, er habe das Magazin für leer gehalten und habe nur das «Klicken» hören wollen, um sich mental zu entlasten. (SDA)