Wie weit finanzielle Nöte einen an den Abgrund treiben können, zeigt dieser Fall: Drei Männer aus dem Kanton Baselland entschieden sich wegen Geldproblemen dazu, in den Drogenhandel einzusteigen. Sie wollten das schnelle Geld, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Diese Aktion bezahlen sie jetzt wahrscheinlich mit einer langen Haftstrafe. Am Montag begann der mehrwöchige Prozess vor dem Basler Strafgericht.
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Der konkrete Vorwurf: Die drei Beschuldigten sollen zwischen 2018 und 2020 rund 40 Kilogramm Kokain erworben und gewerbsmässig weiterverkauft haben. So steht es laut der «Basler Zeitung» in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Sie sollen dabei einen Umsatz von 1,8 Millionen Franken und einen Gewinn von 380'000 Franken erzielt haben.
«Das ging ziemlich locker»
Das Oberhaupt der Bande, ein Bauunternehmer (53), bezahlte mit dem erworbenen Gewinn seinen Angestellten den Lohn, erzählte dieser vor Gericht. Der Serbe sei mit seiner Firma in finanzielle Nöte geraten, weil seine Auftraggeber ausstehende Beträge nicht bezahlt hätten. Die Staatsanwaltschaft geht ausserdem davon aus, dass der 53-Jährige, Kontakte zu grossen internationalen Drogen-Netzwerken gepflegt habe.
Geldnot war auch beim zweiten Beschuldigten, einem Schweizer (33), der Grund für den Einstieg in den Drogenhandel. Der Familienvater wurde 2015 wegen eines schweren Gewaltdelikts festgenommen und musste eine mehrjährige Haftstrafe verbüssen. Ab Mitte 2018 durfte er diese ausserhalb des Gefängnisses mit einer elektronischen Fussfessel verbüssen, wie die «Basler Zeitung» schreibt. Danach arbeitete er in der Firma des Hauptangeklagten.
Als das Unternehmen in den Konkurs hineinrutschte, habe er sich dazu entschieden, in das Kokain-Geschäft seines Chefs einzusteigen. «Ich sollte Abnehmer für das Kokain finden, weil ich in der Region viel mehr Leute kenne als er. Das ging ziemlich locker», sagte der Schweizer vor Gericht. Die Lieferungen habe man über Kontaktmänner in der Schweiz entgegengenommen.
Internationale Kontakte seien «frei erfunden»
Die Beschuldigten bestreiten den Drogenhandel vor Gericht nicht. Internationale Verbindungen stritten sie aber ab: «Die Verbindungen nach Bolivien oder Kolumbien sind von der Staatsanwaltschaft frei erfunden», sagte der Schweizer vor Gericht.
2020 gingen die mutmasslichen Drogendealer der Justiz ins Netz. Über zwei Jahre überwachte die Zürcher Kantonspolizei die Wohnung eines Verdächtigen. Mehrere Autos und Telefonnummern hatten die Behörden ebenfalls auf dem Radar. Die daraus aufgezeichneten Gespräche sind ein wichtiges Indiz für die Staatsanwaltschaft.
Urteil im Mai
Der Anwalt eines Beschuldigten warf der Staatsanwaltschaft vor, die Taten seines Mandanten bereits in der Anklageschrift belegen zu wollen, was gegen die Regeln verstosse. Ausserdem verlangte er, die Einvernahmen aus der Anklageschrift zu streichen, da die Kantonspolizei Zürich diese durchgeführt hat. Laut der «Basler Zeitung» hat das Kantonsgericht bereits darüber geurteilt und festgestellt, dass sechs Einvernahmen durch die Zürcher Polizei zulässig seien.
Mit dem Urteil wird voraussichtlich im Mai gerechnet. Den Beschuldigten drohen lange Haftstrafen, ein Beschuldigter muss mit einem Landesverweis rechnen. Es gilt die Unschuldsvermutung. (ene)