Wie die «Basler Zeitung» («BAZ») berichtet, kam es Mitte September an der Sekundarschule Liestal zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Lehrer und einem Schüler. Dabei soll auch Gewalt angewendet worden sein.
Der Vorfall ereignete sich auf einer Schulreise der 8. Klasse. Ein Fachlehrer begleitete den Ausflug und war von einem 14-jährigen Schüler so genervt, dass er ihn ohrfeigte und als «Arschloch» beschimpfte.
Lehrer verwarnt – doch Kollegium nicht informiert
Der Schüler wandte sich gemäss dem Bericht anschliessend an seinen Klassenlehrer – nur um zu hören, dass er wohl verdient habe, geschlagen zu werden. Am Tag nach dem Vorfall meldeten sich die Eltern des Jungen beim Schulleiter der Sekundarschule Liestal. Ihr Sohn sei an diesem Tag wegen Kopfschmerzen zu Hause geblieben.
«Der Vorfall ist in den Grundzügen unbestritten und inakzeptabel. Die Schulleitung hat angemessene personalrechtliche Massnahmen verfügt», sagt Urs Kramer, Schulratspräsident der Sek Liestal, gegenüber der Zeitung. Der Vorfall sei mit den Betroffenen und der Klasse besprochen und im Rahmen des Persönlichkeitsschutzes aufgearbeitet worden.
Bei einem Gespräch der Eltern mit dem Schulleiter soll Letzterer laut «BAZ» gesagt haben, dass der betreffende Lehrer verwarnt worden sei. Da es aber keine Beweise für den Vorfall gebe, solle die Situation nicht aufgebauscht werden. Aus diesem Grund sei auch das Kollegium nicht über den Vorfall informiert worden. Bei seiner Rückkehr in die Klasse habe der Lehrer den 14-Jährigen zudem gebeten, die Angelegenheit möglichst für sich zu behalten.
Lehrer unterrichtet weiter
Welche Konsequenzen die Auseinandersetzung für den Lehrer und die Schulleitung hat, ist noch unklar. Nach Informationen der Zeitung unterrichtet der betroffene Lehrer jedoch weiterhin an der Schule – auch den Schüler, den er zuvor geohrfeigt und beleidigt hatte.
Fabienne Romanens, Sprecherin der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, bestätigt gegenüber der «BAZ», dass sich der Vorfall ereignet hat. Für die Aufarbeitung des Vorfalls sei aber die Schulleitung oder der Schulrat zuständig. Dennoch: «Dass das Verhalten der betreffenden Lehrpersonen nicht adäquat war, ist unbestritten», sagt Romanens. (gs)