Der 27-jährige abgewiesene Asylbewerber Moestafa K.* tanzt den Schweizer Behörden auf der Nase rum. Der Marokkaner klaut und schlägt zu – und keiner kann ihn stoppen. Im Dezember 2018 hat er in Frauenfeld zwei Lädelibesitzer überfallen, um ihnen die Einnahmen von 3500 Franken zu entreissen. Er verletzte dabei seine Opfer. Doch die Staatsanwaltschaft schob dem Paar sogar eine Mitschuld in die Schuhe.
Das Problem im Fall Moestafa K. liegt in seinem Heimatland. Die marokkanischen Behörden sind nicht gewillt, den 2016 von der Schweiz abgewiesenen Asylbewerber zurückzunehmen. Es gibt kein Rücknahmeabkommen. So bleibt Moestafa K. weiterhin in der Schweiz auf freiem Fuss. Wo er ist, weiss keiner. Der Marokkaner ist seit längerer Zeit untergetaucht.
Der von BLICK aufgedeckte Asyl-Irrsinn um Moestafa K. zeigt, dass das Verhältnis zwischen Bern und Rabat weit mehr getrübt ist als bisher angenommen. Es gibt viel zu tun für den neuen Schweizer Botschafter Guillaume Scheurer (55). Gestern, ausgerechnet inmitten der angespannten Situation, hat er sein Amt angetreten.
Neuer Botschafter wirkte in Krisengebieten
Auf Scheurer ruhen grosse Hoffnungen, denn er bringt neuen Schwung mit und kennt sich mit Krisen bestens aus. Er wirkte als Diplomat bereits in Teheran, wo er auch zwischen dem Iran und den USA vermittelte, sowie als erster Mitarbeiter der Schweizer OSZE-Delegation, die für die Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zuständig ist.
Von 2015 bis vor kurzem war er Botschafter in der vom Bürgerkrieg geplagten Ukraine. Da machte er zuletzt aber wegen eines nichtdiplomatischen Zwischenfalls von sich reden. Im Juni 2018 krachte er mit seinem Diplomaten-Volvo XC60 in der Nähe der Stadt Lwiw mit einem VW-Transporter zusammen, wobei ein weiteres Auto getroffen wurde.
Wie BLICK damals berichtete, konnte er nach einer ärztlichen Untersuchung nach Hause gehen, seine Beifahrerin musste ins Spital gebracht werden. Die Ermittlungen der Polizei in der Ukraine ergaben laut EDA, dass Scheurer keine Schuld traf. Das EDA teilt auf Anfrage von BLICK mit: «Der Fall wurde eingestellt.»
Das sind die Knacknüsse
Im Fall Moestafa K. ist Scheurer nun gefordert. Schon am ersten Tag auf der Botschaft in Rabat kniete er sich gestern in seine Arbeit. «Er hat Sitzung an Sitzung», hiess es gestern auf dem Sekretariat auf Anfrage. Am Abend dann doch noch ein direktes Statement des Diplomaten. Scheurer versprach gegenüber BLICK: «Ich werde während meines Mandats daran arbeiten, die Beziehungen zwischen der Schweiz und Marokko zu festigen und auszubauen.» Besser heute als morgen – denn es gibt genug zu tun für den Botschafter. Diese Brennpunkte muss er konkret anpacken:
- Jedes Jahr reisen Zehntausende Schweizer nach Marokko in die Ferien und lassen ihr Geld in Hotels und Freizeitanlagen liegen. Doch die marokkanischen Behörden verweigern eine effiziente Zusammenarbeit mit Bern. Es gibt nicht einmal ein Rücknahmeabkommen.
- Bis die marokkanischen Ämter die Fingerabdrücke einer in der Schweiz aufgegriffenen Person geprüft haben, verstreicht eine viel zu lange Zeit, in der der Verdächtige wieder untertauchen kann.
- Zwar konnten 2018 insgesamt 63 identifizierte Marokkaner zwangsweise auf dem Seeweg ausgeschafft werden, doch Marokko lehnt Sonderflüge mit abgewiesenen Asylbewerbern ab. Zurzeit sind 218 Rückschaffungen hängig.
Der Auftrag ist klar: Herr Botschafter, stoppen Sie diesen Asyl-Irrsinn!
* Name von der Redaktion geändert
Es ist keine einfache Beziehung zwischen der Schweiz und Marokko, wenn es um Migrationsfragen geht. Marokko gehört nicht zu jenen 64 Ländern, mit denen die Schweiz Rücknahmeabkommen abgeschlossen hat.
Wenn Marokkaner, die keine gültigen Reisedokumente besitzen, die Schweiz verlassen müssen, gibt es dementsprechend regelmässig Probleme mit dem nordafrikanischen Staat. So auch bei Moestafa K.* (27).
«Ohne Identifikation der rückzuführenden Person durch deren mutmassliches Herkunftsland ist keine Rückführung möglich», sagt Rolf Kormann, Sprecher des Staatssekretariats für Migration, zu BLICK. Für mutmassliche marokkanische Staatsbürger wie K. erfolge die Identifikation via Fingerabdruckvergleich in Rabat. Bloss: «Das dauert unverhältnismässig lange», sagt er.
Immerhin: «Die Zusammenarbeit mit Marokko konnte dank regelmässiger Kontakte zwischen dem SEM und den für die Rückkehr zuständigen marokkanischen Behörden in den letzten Jahren verbessert werden.» 2018 konnten 63 identifizierte Marokkaner zwangsweise ausgeschafft werden. «Obwohl Marokko keine Sonderflüge erlaubt.»
Wie aber mit Fällen wie Moestafa K., die auch noch straffällig werden, in der Schweiz umgehen? «Personen mit einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid werden von der Sozialhilfe ausgeschlossen und erhalten nur noch Nothilfe», sagt Kormann. Zudem dürften Kantone Rayonverbote erteilen. Und es könne die ausländerrechtliche Administrativhaft angeordnet werden, falls entsprechende Haftgründe vorliegen.
Häufig tauchen solche Personen aber einfach unter. «Im Idealfall reisen die Untergetauchten in ihren Heimatstaat zurück», sagt Kormann. Flavio Razzino
* Name geändert
Es ist keine einfache Beziehung zwischen der Schweiz und Marokko, wenn es um Migrationsfragen geht. Marokko gehört nicht zu jenen 64 Ländern, mit denen die Schweiz Rücknahmeabkommen abgeschlossen hat.
Wenn Marokkaner, die keine gültigen Reisedokumente besitzen, die Schweiz verlassen müssen, gibt es dementsprechend regelmässig Probleme mit dem nordafrikanischen Staat. So auch bei Moestafa K.* (27).
«Ohne Identifikation der rückzuführenden Person durch deren mutmassliches Herkunftsland ist keine Rückführung möglich», sagt Rolf Kormann, Sprecher des Staatssekretariats für Migration, zu BLICK. Für mutmassliche marokkanische Staatsbürger wie K. erfolge die Identifikation via Fingerabdruckvergleich in Rabat. Bloss: «Das dauert unverhältnismässig lange», sagt er.
Immerhin: «Die Zusammenarbeit mit Marokko konnte dank regelmässiger Kontakte zwischen dem SEM und den für die Rückkehr zuständigen marokkanischen Behörden in den letzten Jahren verbessert werden.» 2018 konnten 63 identifizierte Marokkaner zwangsweise ausgeschafft werden. «Obwohl Marokko keine Sonderflüge erlaubt.»
Wie aber mit Fällen wie Moestafa K., die auch noch straffällig werden, in der Schweiz umgehen? «Personen mit einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid werden von der Sozialhilfe ausgeschlossen und erhalten nur noch Nothilfe», sagt Kormann. Zudem dürften Kantone Rayonverbote erteilen. Und es könne die ausländerrechtliche Administrativhaft angeordnet werden, falls entsprechende Haftgründe vorliegen.
Häufig tauchen solche Personen aber einfach unter. «Im Idealfall reisen die Untergetauchten in ihren Heimatstaat zurück», sagt Kormann. Flavio Razzino
* Name geändert