Rudolf Naef und Brigitte Peyer werden im Dezember 2018 vom mehrfach vorbestraften Asylsuchenden Moestafa K.* überfallen. Naef wehrt sich, bricht sich dabei einige Rippen. Beide erleiden einen Schock. «Ich hatte immer wieder Angstzustände und Panik», beschreibt Peyer BLICK die Symptome. Das Paar zeigt den Marokkaner wegen versuchten Raubüberfalls sowie Körperverletzung an.
Die Staatsanwaltschaft Schaffhausen lässt die Vorwürfe gegen Moestafa K., der seit 2016 eigentlich gar nicht mehr in der Schweiz sein dürfte, fallen. Die Begründung: Der Marokkaner habe nicht damit rechnen können, dass das Paar nach dessen Diebstahl psychische Leiden davontragen könnte.
Bezüglich der Rippenfraktur schreibt die Staatsanwaltschaft: «Es war Rudolf Naef selbst, welcher die körperliche Konfrontation mit dem Beschuldigten suchte, die dazu führte, dass die beiden zu Boden gingen. (...) Die Rippenfraktur sowie die Schürfungen am rechten Handgelenk können daher nicht dem Beschuldigten zugerechnet werden.»
Die Opfer werden zu Tätern gemacht. Die Staatsanwaltschaft spricht Moestafa K. gar noch eine Entschädigung zu, weil er durch die Anzeige gegen ihn Umtriebe gehabt haben könnte.
Community ist fassungslos
Die Geschichte lässt auch den grössten Teil der Community fassungslos zurück. Innert kürzester Zeit schreiben die Leserinnen und Leser Hunderte Kommentare, drücken dabei ihr Mitleid dem Opferpaar gegenüber aus, debattieren über den Umgang der Schweiz mit kriminellen, abgewiesenen Asylbewerbern und üben harsche Kritik an den Behörden. «Das schlägt dem Fass doch den Boden aus!», schreibt beispielsweise Leserin S. Frey**. «Justiz und gesunder Menschenverstand scheinen sich in diesem Fall krass zu widersprechen. Was für ein Skandal, und dies in einem zivilisierten Land wie der Schweiz!»
Weil Marokko nicht zu jenen 67 Ländern gehört, die mit der Schweiz ein Rücknahmeabkommen abgeschlossen hat, kann Moestafa K. nicht einfach so ausgeschafft werden. Auch darüber diskutiert die Community. Für Leser F. Peter** gibt es nur eine Möglichkeit: «Ein Gesetz schaffen, welches es ermöglicht, abgewiesene Personen zu internieren, bis sie die nötigen Papiere haben und das Land verlassen, und Ländern wie Marokko jegliche Unterstützung streichen, bis sie kooperieren.»
Fremdenhass, geschürt vom Rechtssystem
Leser C. Adam** hat eine Vermutung, weshalb die Vorwürfe gegen den Asylsuchenden fallengelassen wurden: «Der Staatsanwalt weiss natürlich, dass im Falle einer Verurteilung der Staat, also der Kanton Schaffhausen, letztlich zu zahlen hat, da K. ja dazu nicht in der Lage wäre. Der Staatsanwalt ist aber Angestellter des Kantons, und als guter Angestellter will er natürlich seinen Arbeitgeber vor Schaden bewahren. Also: am besten kein Verfahren.»
Und wie gehts jetzt weiter? Heute weiss niemand, wo Moestafa K. ist. Für einen Teil der Community sind die Leidtragenden an der ganzen Geschichte nicht nur die Opfer, sondern auch die anderen Asylsuchenden in der Schweiz. «Was immer wieder vergessen wird: Solche falschen Asylanten vergiften das Klima für echte Flüchtlinge!» schreibt beispielsweise B. Künzi**. Und auch K. Schütz** findet: «Lächerlich, unser Rechtssystem. So entsteht Fremdenhass – geschürt vom Rechtssystem.»
* Name geändert
** Namen der Redaktion bekannt