Abgewiesener Marokkaner raubte Schweizer aus
Auch Moestafa K. hielt die Schweiz auf Trab

Nicht nur Amin T. hält die Schweizer Behörden auf Trab. 2018 deckte Blick bereits den Fall von Moestafa K. (31) auf. Er wurde mehrfach straftätig – und trotzdem nicht ausgeschafft.
Publiziert: 15.10.2022 um 00:01 Uhr
|
Aktualisiert: 15.10.2022 um 06:58 Uhr
1/4
Ruedi Naef und seine Partnerin Brigitte Peyer wurden Ende 2018 von Moestafa K. ausgeraubt.
Foto: Philippe Rossier

Der Fall des vor Jahren abgewiesenen, aber nicht ausgeschafften Asylbewerbers Amin T. (34) ist nicht der einzige, der die Schweizer Behörden und Bevölkerung über Jahre hinweg beschäftigt. Schon Ende 2018 sorgt der Fall von Moestafa K. (30) für Aufsehen.

K. hätte das Land eigentlich 2016 verlassen müssen. Doch das interessierte den Marokkaner nicht. Stattdessen tauchte er ab, blieb in der Schweiz – und wurde zum kriminellen Problemfall. Der mehrfach vorbestrafte Asylbewerber bestiehlt im August 2018 an einer Hochzeitsparty eine junge Frau und klaut ihr 200 Franken.

Noch in derselben Nacht wird er von der Polizei geschnappt. Beide Polizisten werden von K. verletzt. Trotzdem kommt er wenig später wieder frei.

«Dieser Mann ist sehr gefährlich – er hat mich verprügelt»
0:46
Opfer von Amin T.«Dieser Mann ist sehr gefährlich – er hat mich verprügelt»

Staatsanwaltschaft sorgte für Aufregung

Im Oktober 2019 klaut er einer Frau in Stein am Rhein SH das Portemonnaie. Wenige Wochen später überfällt K. in Frauenfeld TG die Unternehmerin Brigitte Peyer und ihren Lebenspartner Rudolf Naef, entreisst ihr die Handtasche mit 3500 Franken Bargeld. Rudolf Naef nimmt den Täter in den Schwitzkasten, bis die Polizei eintrifft. Dabei bricht K. Naef eine Rippe.

Die Staatsanwaltschaft Schaffhausen sorgt später für einen Eklat, als sie den beiden Opfern eine Teilschuld in die Schuhe schiebt. So urteilte die Behörden unter anderem, dass das bestohlene Ehepaar selbst «die Konfrontation mit dem Beschuldigten suchte, die dazu führte, dass die beiden zu Boden gingen. (...) Die Rippenfraktur sowie die Schürfungen am rechten Handgelenk können daher nicht dem Beschuldigten zugerechnet werden».

Wo Mostafa K. sich heute aufhält, ist unklar.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?