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Zu wenig Unterschriften
Zweite Bargeld-Initiative ist gescheitert

Der Bund muss nicht sicherstellen, dass im öffentlichen Verkehr, im Detailhandel und bei anderen Verkaufspunkten «an einer genügenden Anzahl von Kassen mit Münzen oder Banknoten bezahlt werden kann». Eine entsprechende Volksinitiative ist gescheitert.
Publiziert: 27.09.2024 um 10:47 Uhr
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Aktualisiert: 27.09.2024 um 13:34 Uhr
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Der Bund muss nicht sicherstellen, dass im öffentlichen Verkehr, im Detailhandel und bei anderen Verkaufspunkten «an einer genügenden Anzahl von Kassen mit Münzen oder Banknoten bezahlt werden kann».
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Auf einen Blick

  • Freiheitliche Bewegung Schweiz scheitert mit Bargeld-Initiative
  • Erforderliche 100'000 Unterschriften in 18 Monaten nicht erreicht
  • Bundesrat plant Gegenvorschlag zur Bargeldversorgung
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die Freiheitliche Bewegung Schweiz (FBS) brachte für das Begehren mit dem Titel «Wer mit Bargeld bezahlen will, muss mit Bargeld bezahlen können» innert 18 Monaten nicht die geforderten 100'000 Unterschriften zusammen. Das gab die Bundeskanzlei am Freitag im Bundesblatt bekannt.

Die Initiative wollte den Artikel 99 der Bundesverfassung zur Geld- und Währungspolitik ergänzen. Beispielsweise hätte der Bund sicherstellen müssen, dass in den öffentlichen Diensten des Verkehrs, im Detailhandel oder bei anderen Verkaufspunkten «an einer genügenden Anzahl von Kassen mit Münzen oder Banknoten bezahlt werden kann».

Bancomat müsste rasch erreichbar sein

Zudem hätte der Bund garantieren müssen, dass Münzen oder Banknoten keine geringere Kaufkraft als elektronische Währungen oder Giralgeld haben und auch nicht gegenüber moderneren Zahlungsmitteln benachteiligt werden. In Städten hätte alle zwei Kilometer ein Bancomat zur Verfügung stehen sollen. In kleinen Gemeinden sollte ein solcher innerhalb von 15 Minuten mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein.

Mit einer ersten Initiative zum Thema Bargeld war die FBS erfolgreich. So soll der Bund sicherstellen müssen, «dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen». Zudem müsse der Ersatz des Schweizer Frankens durch eine andere Währung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden.

Der Bundesrat will dieser Initiative einen direkten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Demnach soll der Geld- und Währungsartikel in der Bundesverfassung um zwei Absätze zur Bargeldversorgung ergänzt werden – mit den beiden Sätzen «Die schweizerische Währungseinheit ist der Franken» und «Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung».

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