So will Keller-Sutter die Kovi bodigen
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Wofür sollen Konzerne haften?
So will Keller-Sutter die Kovi bodigen

Am 29. November stimmt die Schweiz über die Konzernverantwortungs-Initiative (Kovi) ab. Karin Keller-Sutter steht ein harter Kampf bevor – denn das Anliegen wird breit getragen.
Publiziert: 06.10.2020 um 08:59 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2020 um 19:48 Uhr
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Der Kampf war leicht: Über 60 Prozent schickten die Begrenzungs-Initiative der SVP am 27. September bachab.
Foto: Keystone

Der Kampf gegen die Begrenzungs-Initiative war ein Selbstläufer: Über 60 Prozent schickten das Begehren der SVP am 27. September bachab. Justizministerin Karin Keller-Sutter (56) war am letzten Abstimmungssonntag die strahlende Gewinnerin.

Der Kampf, der ihr jetzt bevorsteht, wird deutlich schwieriger werden: Die Konzernverantwortungs-Initiative (Kovi) wird von einem breiten Lager aus Organisationen, Kirchenkreisen und Parteien getragen.

Darum geht es bei der Konzernverantwortungs-Initiative

Am 29. November stimmt die Schweiz über die Konzernverantwortungs-Initiative ab. Sie will, dass Unternehmen mit Sitz in der Schweiz dafür haften, wenn sie, ihre Tochterfirmen oder andere kontrollierte Unternehmen im Ausland gegen Menschenrechte oder Umweltstandards verstossen. Im Rahmen einer Sorgfaltsprüfung müssen Unternehmen künftig mögliche Risiken erkennen und geeignete Massnahmen dagegen ergreifen. Diese Sorgfaltspflicht gilt für alle Unternehmen in der Lieferkette.

Dagegen sind Bundesrat und Parlament. Sie argumentieren, dass ein Ja ein Alleingang der Schweiz wäre, der vor allem dem Wirtschaftsstandort schaden würde. Dem Nein-Lager gehören CVP, FDP und SVP an, dazu kommen die Wirtschaftsverbände, allen voran der Dachverband Economiesuisse. Sie befürchten eine Schwächung der Schweizer Unternehmen, den Rückzug von KMU aus Entwicklungsländern, zu viel Bürokratie und erpresserische Klagen.

Dafür sind neben den über hundert Nichtregierungsorganisationen, welche die Initiative ergriffen haben, SP, Grüne, GLP, EVP und BDP. Dazu kommt ein bürgerliches Komitee mit Vertretern von CVP und FDP.

BLICK beantwortet hier die wichtigsten Fragen zur Initiative.

Am 29. November stimmt die Schweiz über die Konzernverantwortungs-Initiative ab. Sie will, dass Unternehmen mit Sitz in der Schweiz dafür haften, wenn sie, ihre Tochterfirmen oder andere kontrollierte Unternehmen im Ausland gegen Menschenrechte oder Umweltstandards verstossen. Im Rahmen einer Sorgfaltsprüfung müssen Unternehmen künftig mögliche Risiken erkennen und geeignete Massnahmen dagegen ergreifen. Diese Sorgfaltspflicht gilt für alle Unternehmen in der Lieferkette.

Dagegen sind Bundesrat und Parlament. Sie argumentieren, dass ein Ja ein Alleingang der Schweiz wäre, der vor allem dem Wirtschaftsstandort schaden würde. Dem Nein-Lager gehören CVP, FDP und SVP an, dazu kommen die Wirtschaftsverbände, allen voran der Dachverband Economiesuisse. Sie befürchten eine Schwächung der Schweizer Unternehmen, den Rückzug von KMU aus Entwicklungsländern, zu viel Bürokratie und erpresserische Klagen.

Dafür sind neben den über hundert Nichtregierungsorganisationen, welche die Initiative ergriffen haben, SP, Grüne, GLP, EVP und BDP. Dazu kommt ein bürgerliches Komitee mit Vertretern von CVP und FDP.

BLICK beantwortet hier die wichtigsten Fragen zur Initiative.

Und sie trifft in der Bevölkerung wohl einen Nerv: Anfang Mai hätten 78 Prozent der Stimmberechtigten Ja zur Vorlage gesagt, so das Ergebnis einer Umfrage, dass die Initianten in Auftrag gegeben hatten.

Keine Haftung, dafür Berichte

Keller-Sutter – und mit ihr der Gesamtbundesrat – lehnen die Initiative jedoch ab. Laut Keller-Sutter wolle auch der Bundesrat die Umwelt und Menschenrechte schützen. Die neue Konzernhaftung, wie sie die Initiative vorsehe, wäre aber weltweit einzigartig und würde folglich Schweizer Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten benachteiligen. Damit gefährde die Initiative Arbeitsplätze und Wohlstand in der Schweiz.

Keller-Sutter weibelte für den Gegenvorschlag, der deutlich weniger weit geht: Unternehmen sollen zwar nicht für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden haften, die ihre Töchter im Ausland verursachen. Aber sie sollen Bericht erstatten, dass sie ihre Sorgfaltspflichten auch jenseits der Schweizer Grenze wahrnehmen. Wer das nicht tut, soll mit einer Busse von bis zu 100'000 Franken bestraft werden. (sf/SDA)

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