«Wir leben in einer Wellness-Gesellschaft»
FDPler fordert weniger Prämienverbilligung für Teilzeitler

Wer freiwillig weniger arbeitet, soll auch weniger Prämienverbilligung erhalten. Das fordert FDP-Nationalrat Philippe Nantermod.
Publiziert: 05.05.2023 um 00:27 Uhr
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Aktualisiert: 05.05.2023 um 08:46 Uhr
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FDP-Nationalrat Philippe Nantermod will Teilzeitler bei der Prämienverbilligung an die Kandare nehmen.
Foto: keystone-sda.ch
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Rund 5,5 Milliarden Franken zahlen Bund und Kantone jährlich für die Krankenkassen-Prämienverbilligung. Gut 2,4 Millionen Menschen – 28 Prozent der Versicherten – erhielten 2020 einen Zustupf. Mittlerweile dürften die Ausgaben weiter gestiegen sein.

Die zunehmenden Kosten bereiten FDP-Nationalrat Philippe Natermod (39) Sorgen. Der Walliser Gesundheitspolitiker will deshalb die Zügel straffen. Ins Visier nimmt er Teilzeitarbeitende. Diese sollen weniger Prämienverbilligung erhalten, fordert er in einer soeben eingereichten Motion. Oder wie er es formuliert: Nur wer als Einzelperson mindestens zu 80 Prozent und als Paar mindestens zu 150 Prozent arbeitet, soll «bevorzugt» werden.

«Es ist eine Frage der Gerechtigkeit», sagt Nantermod zu Blick. Heute sei es möglich, bewusst die Arbeitszeit zu reduzieren, sparsam zu leben und gleichzeitig von niedrigeren Krankenkassenbeiträgen zu profitieren. Er findet es unfair, dass auf ein volles Einkommen angewiesene Mittelständler solche Personen subventionieren würden.

«Wir leben in einer Wellness-Gesellschaft»

«Wer sich frei für einen niedrigeren Beschäftigungsgrad entscheidet, soll die Konsequenzen dafür tragen», sagt der FDP-Mann. «Wir leben zwar in einer Wellness-Gesellschaft. Man kann aber nicht erwarten, dass die Allgemeinheit die Rechnung dafür bezahlt.»

Nantermod sieht in seinem Vorstoss auch einen Beitrag im Kampf gegen den Fachkräftemangel. «Es braucht Anreize, damit die Leute mehr arbeiten und nicht weniger», betont er. «Arbeit soll sich lohnen.»

Für die Umsetzung hat er einen konkreten Vorschlag: «Man könnte das Teilzeit-Einkommen einfach auf 100 Prozent aufrechnen und dann schauen, ob es einen Anspruch auf Prämienverbilligung gibt», so Nantermod.

Es gibt auch Ausnahmen

Allerdings ist sich der Walliser bewusst, dass man nicht alle über den gleichen Leisten schlagen kann. «Der individuell zumutbare Beschäftigungsgrad muss je nach der individuellen Situation der Personen – etwa bezüglich Arbeitsunfähigkeit oder Alter – angemessen berücksichtigt werden.»

Wer unfreiwillig weniger arbeitet und auf Stellensuche ist, soll nicht abgestraft werden. Auch für Studierende würde Nantermod entsprechende Ausnahmen vorsehen. Und natürlich soll es auch Ausnahmen für Paare mit Kindern geben, die Betreuungspflichten zu erfüllen haben. Nantermod selbst hat sein Pensum übrigens auf 80 Prozent reduziert, denn: «Einen Tag pro Woche kümmere ich mich um unseren Sohn.»

Wichtig ist ihm schliesslich zu betonen, dass es nicht darum gehe, die Ausgaben für die Prämienverbilligung insgesamt zu senken, «sondern diese besser zu verteilen».

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