Wenn ein Elternteil kurz nach der Geburt stirbt
Verwitwete Väter sollen Mutterschaftsurlaub bekommen

Stirbt ein Elternteil kurz nach der Geburt eines Kindes, soll der überlebende Vater oder die überlebende Mutter künftig Anspruch auf 16 Wochen Urlaub haben. Dafür hat sich der Bundesrat am Mittwoch ausgesprochen.
Publiziert: 26.10.2022 um 15:01 Uhr
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Stirbt die Kindsmutter kurz nach der Geburt, soll der Vater 16 Wochen Vaterschaftsurlaub bekommen. Das findet der Bundesrat.
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Der Tod eines Elternteils kurz nach der Geburt eines Kindes sei ein schwerer Schicksalsschlag für die betroffenen Familien, schreibt die Landesregierung. Die Betreuung und das Wohl des Neugeborenen müssten in dieser Situation Vorrang haben. Und darum soll der überlebende Elternteil den «Mutterschaftsurlaub» übernehmen können.

Den Anstoss dazu gab die ehemalige St. Galler Nationalrätin und Patientenschützerin Margrit Kessler (74). Diese hatte 14 Wochen Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter gefordert. Mit dieser Idee erklärte sich die Landesregierung am Mittwoch einverstanden.

Wegen Vaterschaftsurlaub 16 Wochen

Da in der Zwischenzeit der Vaterschaftsurlaub eingeführt wurde, sollen Betroffene zudem wie andere Väter auch zwei Wochen Urlaub frei beziehen können. Daraus ergibt sich die Dauer von insgesamt 16 Wochen.

Eine Besserstellung will die Landesregierung auch für hinterbliebene Mütter – im Sinne der Gleichstellung: Stirbt der Vater eines Kindes innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt, sollen auch sie Anspruch auf insgesamt 16 statt nur 14 Wochen Urlaub haben.

Kosten halten sich in Grenzen

Derzeit gibt es keinen spezifischen Urlaub zur Betreuung von Neugeborenen, deren Mutter kurz nach der Geburt stirbt. Es bestehe darum Handlungsbedarf, so der Bundesrat.

Für die Erwerbsersatzordnung (EO) erwartet der Bund durch die Neuregelung nur geringe finanzielle Auswirkungen: Für 2024 rechnet er mit Mehrkosten von rund 120'000 Franken. Todesfälle aufgrund von Komplikationen nach einer Schwangerschaft oder Geburt seien in der Schweiz nach wie vor selten, hiess es dazu im Communiqué. (SDA)

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