Von einem Kündigungsschutz für frischgebackene Väter will der Bundesrat nichts wissen. Er verweist in seiner am Donnerstag publizierten Antwort auf die Diskussionen im Rahmen des Vaterschaftsurlaubs. Damals sei explizit festgehalten worden, dass der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag des Vaters, der Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub hat, auflösen könne. «Der Gesetzgeber hat somit bewusst darauf verzichtet, einen Kündigungsschutz vorzusehen, der demjenigen für die Mutter nach der Niederkunft entspricht.»
«Kein Anlass», jetzt schon wieder etwas zu ändern
Für den Bundesrat besteht nach eigenen Angaben «kein Anlass, diesen klaren Willen des Gesetzgebers bereits wieder infrage zu stellen, nachdem der Vaterschaftsurlaub erst seit ein paar Monaten in Kraft ist».
Anders sieht es die Motionärin. Die Tessiner Grünen-Nationalrätin Greta Gysin (37) begründet ihren Vorstoss damit, dass einige Väter aus Angst vor Konsequenzen wie einer Kündigung zögerten, den Vaterschaftsurlaub zu beziehen. Manche Arbeitnehmer würden unter Druck gesetzt, auf ihren Vaterschaftsurlaub zu verzichten.
Die Schweiz wäre laut Gysin nicht der erste Staat, der ein solches Gesetz für frischgebackene Väter einführen würde: In Frankreich zum Beispiel sieht das Arbeitsrecht einen Kündigungsschutz für Väter vor. (SDA)