335 Franken pro Jahr muss ein Haushalt derzeit für die Radio- und Fernsehprogramme der SRG zahlen – unabhängig davon, ob er das Angebot auch wirklich nutzt. Nun könnte sich der Betrag bald reduzieren.
Wie die «NZZ am Sonntag» berichtet, plant der Bundesrat offenbar eine Senkung der Serafe-Gebühren auf 300 Franken. Dies als Reaktion auf die sogenannte Halbierungs-Initiative, über die das Parlament bald berät. Diese will der SRG das Budget kürzen und fordert, dass Haushalte nur 200 Franken pro Jahr zahlen müssen.
Weniger Firmen sollen zahlen müssen
Nächsten Mittwoch will die Regierung über das Vorgehen in Bezug auf die Initiative entscheiden. Gemäss den Recherchen der «NZZ am Sonntag» wird der Bundesrat sie zur Ablehnung empfehlen, einen eigentlichen Gegenvorschlag soll es, so sein Plan, angeblich nicht geben. Stattdessen will er offenbar gleich Nägel mit Köpfen machen – und in Eigenregie die Gebühren senken. Er kann dies per Verordnungsänderung tun, für die keine Zustimmung des Parlaments benötigt wird.
Ausserdem soll der Bundesrat vorhaben, weitere Firmen von der Abgabe auszunehmen. Nur noch grosse Firmen sollen sie zahlen müssen. Heute ist rund jedes vierte Unternehmen abgabepflichtig, künftig sollen es offenbar nur noch 15 bis 20 Prozent sein. Die beiden Massnahmen würden laut «NZZ am Sonntag» für die SRG Mindereinnahmen von bis zu 200 Millionen Franken pro Jahr bedeuten. Dies würde bedeuten, dass sie das Budget um etwa zehn Prozent kürzen müsste.
Rösti selbst sass in Initiativkomitee
Es ist klar: Der Bundesrat will der Initiative mit diesem Vorgehen Wind aus den Segeln nehmen. Eine Umfrage zeigte jüngst, dass die Gebühren-Kürzung auf grossen Zuspruch in der Bevölkerung stösst.
Die Haltung des Bundesrats zur Initiative ist spannend, weil mit Medienminister Albert Rösti (56) ein SVP-Politiker fürs Geschäft zuständig ist, der bis vor seiner Wahl noch an vorderster Front für das Volksbegehren geweibelt hat. Rösti sass im Initiativkomitee – und tut dies formal eigentlich sogar noch immer, weil es nicht möglich ist, nachträglich aus dem Komitee auszutreten. Als Bundesrat wird er nun aber «contre cœur» die Haltung der Bundesratsmehrheit vertreten müssen. (lha)