Es rappelte im Karton, als Ende Februar bekannt wurde, dass 49 Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen in Windisch AG verlassen müssen. Der Grund: Der Kanton will dort eine dringend benötigte Unterkunft für junge Asylsuchende einrichten.
Der Druck aus der Öffentlichkeit wurde schliesslich so gross, dass die Behörde eine Anlaufstelle für die betroffenen Mietenden einrichtete. Eine Anwaltskanzlei aus Baden AG sollte sie unterstützen.
Anlaufstelle soll Kanton mit Handlungsempfehlungen gefüttert haben
Die Anlaufstelle sei neutral und vertrete weder die Mieter noch die Vermieter und auch nicht den kantonalen Sozialdienst, hiess es in einer Antwort der Regierung auf eine Interpellation.
Eine Recherche der «Wochenzeitung» zeigt nun, dass das womöglich so nicht stimmt. Denn besagte Anlaufstelle soll den Kanton mit Informationen und Empfehlungen beliefert und so als trojanisches Pferd des Kantons fungiert haben.
So empfahl die Anwaltskanzlei dem Kanton etwa, die Mieterschaft an besagter Adresse sei schwierig, auf die «jenseitige Vorstellung» bezüglich Entschädigungen solle nicht eingegangen werden. Auch fremdsprachigen Familien sei nicht weitergeholfen worden, lässt sich ein ehemaliger Bewohner der Immobilie im Artikel zitieren.
Kanton kann keine Fehler ausmachen
Der Kanton ist sich offenbar keinen Fehler bewusst. Die externe Anlaufstelle sei für die Anliegen der Mieter geschaffen worden und habe eine vermittelnde und koordinierende Rolle, liess er gegenüber CH Media ausrichten. Es sei nicht vorgesehen gewesen, dass die Anlaufstelle jemanden rechtlich vertrete – auch nicht den Kanton.
Mit rund 1,4 Millionen Franken wird das Projekt veranschlagt. Es soll bis 2026 laufen. Im September sollen 50 unbegleitete minderjährige Asylsuchende in die Wohnungen in Windisch einziehen. (oco)