Noch kein Rauswurf für Asylbewerber
Fall Windisch – drei Familien dürfen bleiben

Der Fall Windisch hat schweizweit für Schlagzeilen gesorgt. Am Donnerstag hat eine Schlichtungsstelle nun bewertet, ob die Kündigung für drei Familien rechtens ist. Jetzt dürfen die drei Familien aufatmen: Sie können für zwei weitere Jahre in ihren Wohnungen bleiben.
Publiziert: 01.06.2023 um 20:10 Uhr
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Aktualisiert: 02.06.2023 um 01:16 Uhr
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Michael Adams, ein betroffener Mieter aus Windisch AG, darf mit seiner Familie in ihrer Wohnung bleiben.
Foto: Beat Michel

«Wir sind hier eingezogen, als unser erstes Kind zur Welt kam», sagt Michael Adams (42) zur «Aargauer Zeitung». Er, seine Frau Julia (39) und ihre drei Kinder Finja, Johannes und Norina sollen aus ihrer Wohnung ausziehen. Der Grund: Der Kanton will in dem Gebäude Flüchtlinge unterbringen.

Die Mieterinnen und Mieter der drei betroffenen Liegenschaften wurden über diese Pläne erst sehr spät informiert. Ende Februar erhielt Adams die Hiobsbotschaft: Der Vermieter kündigte der Familie per Ende Juni. Adams und weitere Mieter hatten daraufhin umgehend ein Gesuch bei der Schlichtungsstelle ein. Das Ziel: Eine Aufhebung der Kündigung oder alternativ die Gewährung einer Mieterstreckung.

Am Donnerstag verkündete die Schlichtungsstelle nun den Entscheid, ob Familie Adams und zwei weitere Familien mit Kindern wirklich per Ende Juni die Wohnung verlassen müssen. Die drei Familien dürfen aufatmen: Sie konnten mit dem Vermieter eine Einigung erzielen und dürfen vorerst in ihren Wohnungen bleiben. Das berichtet die «Aargauer Zeitung». «Wir haben mit dem Eigentümer einen Vergleich über eine Erstreckung von zwei Jahren abgeschlossen», sagt Adams nach der Verhandlung gegenüber der AZ.

Bedeutet der Entscheid das Ende des Asylprojekts?

Den drei Familien fällt damit ein enormer Stein vom Herzen. Sie seien erleichtert, dass sie dies erreichen konnten und solchen «unmenschlichen Kündigungen» damit einen Riegel schieben konnten.

Zudem ist Adams überzeugt, dass die getroffene Einigung auch für weitere betroffene Mieter wegweisend sein wird. Daran, dass in dem Gebäude somit tatsächlich Flüchtlinge untergebracht werden können, hat der Familienvater jedoch Zweifel. «Somit ist für mich fraglich, ob der Kanton sein Asylprojekt verwirklichen kann», so Adams zur Zeitung.

«Haben kein Verständnis dafür»

Die Kündigung sorgte bei Adams für Unverständnis: «Es ist unmöglich, innert so kurzer Zeit eine andere Wohnung zu finden, die so günstig ist», so der Vater vor dem Entscheid. Kanton und Vermieter wüssten seit über einem Jahr, «was sie vorhaben». Schon 2022 soll es Verhandlungen über die Nutzung der Liegenschaften als Asylunterkunft gegeben haben.

Adams hatte den Verdacht, dass die Umnutzung der Liegenschaften in eine Unterkunft für Geflüchtete bereits seit Frühling 2022 geplant war. «Hätte der Kanton offen kommuniziert, hätten wir Mieter genug Zeit gehabt, eine Anschlusslösung zu finden», so der studierte Umweltingenieur.

Adams will notfalls vor Gericht ziehen

Adams haderte zuvor auch mit der Schlichtungsstelle. Demnach hatte der Anwalt des Vermieters einen früheren Termin für die Schlichtungsverhandlung am 11. April laut Adams einfach abgesagt.

«Die Kündigungen sind ein No-Go»
1:45
Mieterverbands-Vize Töngi:«Die Kündigungen sind ein No-Go»

Im Falle eines negativen Bescheids der Schlichtungsstelle wäre Adams gar bereit gewesen, den Fall vor Gericht bringen. (nad/dzc)

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