«Bei Verdachtsfällen reichen wir immer Anzeige ein»
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Astag-Vizedirektor Kirchhofer:«Bei Verdachtsfällen reichen wir immer Anzeige ein»

Wegen St. Galler Carfahrt nach Bern
Cupfinal hat ein rechtliches Nachspiel

St. Galler Fussballfans lassen sich mit deutschen Cars rumkarren – und das ausgerechnet an den Schweizer Cupfinal. Die Branche tobt – und die Behörden haben kurzen Prozess gemacht.
Publiziert: 21.05.2022 um 12:17 Uhr
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Aktualisiert: 22.05.2022 um 20:55 Uhr
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Für die Fans des FC St. Gallen war der Cupfinal eine grosse Enttäuschung. Ihr Verein hatte gegen den FC Lugano keine Chance.
Foto: Getty Images

Die Enttäuschung war gross in der Ostschweiz. Sang- und klanglos ging der FC St. Gallen am letzten Sonntag im Schweizer Cupfinal mit einem bitteren 1:4 gegen Lugano unter. Nichts war es mit der grossen Feier – schon wieder. Im Gegenteil: Vereinspräsident Matthias Hüppi (64) musste aufgewühlte Fans am Platzsturm hindern.

Der Ausflug ins Berner Wankdorfstadion könnte für die grösste Donatorenvereinigung des FC St. Gallen nun aber auch noch ein rechtliches Nachspiel haben. Mitglieder des «Dienstag Club» haben sich nämlich mit deutschen Cars durchs Land chauffieren lassen. Blick liegen entsprechende Bilder vor. Doch das ist nicht erlaubt.

«Wir akzeptieren keine Kabotage!»

Es handelt sich um einen Verstoss gegen das sogenannte Kabotage-Verbot. Nach dem Landverkehrsabkommen mit der EU ist es ausländischen Gesellschaften verboten, Personen oder Waren zwischen zwei Zielen im Inland zu transportieren. So sollen hiesige Transportunternehmen vor ausländischer Billigkonkurrenz geschützt werden. Denn der Preisdruck in der Branche ist ohnehin hoch. Vergehen werden mit hohen Geldbussen bestraft.

In der Reisebusbranche sorgt das für grossen Unmut. «Wir akzeptieren keine Kabotage!», stellt André Kirchhofer, Vizedirektor beim Schweizer Nutzfahrzeugverband Astag klar. «Transporte im Inland mit ausländischen Fahrzeugen sind verboten. Und umso störender ist es, wenn das am Schweizer Cupfinal passiert.» Polizei und Bundesbehörden seien bereits auf die Verdachtsfälle aufmerksam gemacht worden.

Im Visier hat der Verband die Firma Midia Tours Switzerland AG aus Uzwil SG. «Der Reisegruppe darf man wohl keinen Vorwurf machen. Sie wird einfach ein Unternehmen aus der Region beauftragt haben und vom Kabotage-Verbot ohnehin nichts ahnen», sagt Kirchhofer.

Behörden haben bereits Bussen ausgesprochen

Das Car-Unternehmen aber sollte es eigentlich besser wissen. Die Regeln würden nun mal gelten und müssten dann auch von allen eingehalten werden, findet Kirchhofer. «Liegt Kabotage vor, handelt es sich um eine unzulässige Marktverzerrung.»

Das scheint man auch bei den Behörden so zu sehen. Die Kantonspolizei Bern habe dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) eine Anzeige erstattet, bestätigt BAZG-Sprecherin Tabea Rüdin. Und das Bundesamt hat bereits gehandelt: «Es wurden Strafverfahren eröffnet und Bussen im abgekürzten Verfahren ausgesprochen.»

Konkrete Zahlen gibt das BAZG nicht bekannt. Im abgekürzten Verfahren aber handelt es sich um Bussen bis maximal 2000 Franken. Die Midia Tours Switzerland AG wollte sich auf Anfrage nicht äussern. (dba)

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