Wegen Schutz- und Asylsuchenden
Kanton Luzern ruft erneut Notlage aus

Die Luzerner Regierung hat erneut die Notlage im Asylwesen ausgerufen. Der Kanton kann damit «dringend benötigte» Unterbringungsplätze für Schutz- und Asylsuchende schaffen.
Publiziert: 11.03.2024 um 15:11 Uhr
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Aktualisiert: 11.03.2024 um 15:32 Uhr
Die Luzerner Regierung hat erneut die Notlage im Asylwesen ausgerufen.
Foto: keystone-sda.ch

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat beschlossen, erneut die Notlage im Bereich der Unterbringung und Betreuung von Asyl- und Flüchtlingssuchenden auszurufen. Die Entscheidung wurde aufgrund der anhaltend hohen Zuwanderung getroffen. Denn: Die bestehenden Unterbringungsstrukturen im Kanton Luzern seien nahezu ausgelastet, teilte der Kanton am Montag mit. Das Ausrufen der Notlage soll den kantonalen Dienststellen die nötigen Ressourcen zur Bewältigung der herausfordernden Situation bereitstellen.

Diese Entscheidung erfolge vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der daraus resultierenden grössten Fluchtbewegung seit dem Zweiten Weltkrieg. Der Kanton Luzern hatte bereits im März 2022 die Notlage für die Unterbringung von Flüchtenden aus der Ukraine ausgerufen und im November 2022 auf den gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich ausgeweitet. Die Notlage wurde im vergangenen August wieder aufgehoben, als klar wurde, dass ausreichend Unterbringungsplätze bis Ende 2023 zur Verfügung stehen.

Prognosen sehen ähnlich hohe Zahlen vor wie 2023

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) prognostiziert für das Jahr 2024 ähnlich hohe Asylzahlen wie im Vorjahr. Das SEM rechnet mit 30'000 neuen Asylgesuchen und zusätzlich etwa 25'000 Anträgen für den Schutzstatus S. Dem Kanton Luzern sollen gemäss dem nationalen Verteilschlüssel 2700 Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zugewiesen werden, teilte der Kanton mit. Dies stelle die bestehenden Unterbringungsstrukturen vor erneute Herausforderungen.

Die Ausrufung der Notlage soll den kantonalen Dienststellen ermöglichen, schnell handeln und auf die benötigten Ressourcen zugreifen zu können. In Anbetracht der angespannten Wohnsituation im Kanton Luzern müssten auch Zivilschutzanlagen als Notunterkünfte genutzt werden, um die Unterbringung aller betroffenen Personen zu gewährleisten. (oco)

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