Wegen Ruhegehalts-Knatsch
Finanzpolitiker fordern «Lex Blocher»

Mit der nachträglichen Einforderung des Ruhegehalts hat Christoph Blocher den Bundesrat in die Bredouille gebracht. Nun fordern Parlamentarier eine klarere Regelung – oder gleich die Abschaffung der Sonderprivilegien.
Publiziert: 01.10.2020 um 08:50 Uhr
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Aktualisiert: 30.10.2020 um 21:24 Uhr
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Christoph Blocher war von 2003 bis 2007 als Justizminister Mitglied des Bundesrats.
Foto: Keystone
Daniel Ballmer und Lea Hartmann

Jetzt braucht es endlich Klarheit! Schon seit Monaten sorgt die nachträgliche Einforderung des Ruhegehalts von alt Bundesrat Christoph Blocher (79) für unterschiedliche Reaktionen und Kopfzerbrechen beim Bundesrat. 13 Jahre lang hat der SVP-Übervater darauf verzichtet – und das auch bei jeder Gelegenheit betont. Nun will er plötzlich rückwirkend alles auf einmal: 2,77 Millionen Franken.

Und der Bundesrat stimmte zu! Obwohl im Gesetz zu den Magistratslöhnen nicht geregelt ist, ob eine rückwirkende Forderung rechtens ist. Gleich zwei Gutachten ziehen die Forderung in Zweifel. Die zurate gezogene Finanzdelegation (FinDel) des Parlaments hat dem Bundesrat denn auch auf die Finger geklopft. Für sie hat Blocher rückwirkend kein Ruhegehalt zugute. Keinen Rappen! Nun ist die heisse Kartoffel wieder beim Bundesrat.

Regelung soll konkreter werden

FinDel-Präsident und CVP-Ständerat Peter Hegglin (59) will nun zumindest für die Zukunft Klarheit schaffen. Gemeinsam mit weiteren Finanzpolitikern aus der kleinen Kammer fordert er vom Bundesrat per Vorstoss eine Anpassung der geltenden Besoldung und beruflichen Vorsorge von Magistratspersonen – eine «Lex Blocher»!

Die Regierung soll aufzeigen, wie die heutige Regelung durch eine moderne Gehaltsordnung mit beruflicher Vorsorge und allfälliger Abgangsentschädigung bis zur Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit ersetzt werden kann. Künftig sollen «systemische Ungereimtheiten» oder «Schwierigkeiten im Vollzug» verhindert werden. Der Bundesrat soll dafür verschiedene Modelle prüfen – inklusive der finanziellen Konsequenzen.

Privilegien gleich ganz streichen

Noch weiter geht SVP-Nationalrat Mike Egger (28). «Es muss Schluss sein mit den Sonderprivilegien für Politiker», sagt der St. Galler. Er bereitet einen Vorstoss vor, der nicht nur die Abschaffung des Ruhegehalts für ehemalige Bundesräte fordert. Auch der Überbrückungshilfe für alt Parlamentarier, die nach Ausscheiden aus dem National- oder Ständerat plötzlich in Geldnot geraten, will Egger an den Kragen. Erst vergangene Woche entschied der Nationalrat allerdings, daran festzuhalten.

Blochers Parteikollege Egger betont, dass sein Vorstoss nicht auf Parteivordenker Blocher ziele: «Man kann die Spielregeln nicht rückwirkend ändern. Aber künftige Bundesräte sollen keinen Anspruch mehr auf ein Ruhegehalt haben.»

Bundesratsentscheid steht noch aus

Wie der Bundesrat im Fall Blocher entscheidet, ist noch völlig unklar. Einerseits wird er es nicht einfach haben, von der Stellungnahme der FinDel abzuweichen. Dann aber könnte eine Klage von alt Bundesrat Blocher drohen. Andererseits spricht einiges dafür, dass dieser das Geld tatsächlich erhält. Denn als die Landesregierung Blocher die 2,77 Millionen Franken zusprach, war er sich darüber im Klaren, dass es dafür keinen Rechtsanspruch gibt.

Für den Gesamtbundesrat ist die Sache unangenehm. Er erweckt damit den Eindruck, die Magistraten seien mit ihresgleichen ganz besonders grosszügig. Im Parlament wird denn auch nicht zum ersten Mal Kritik laut an der Regelung, die ehemaligen Regierungsmitgliedern bis zu ihrem Tod ein Einkommen von einem halben Bundesratslohn garantiert.

Für alt Bundesräte beträgt das Ruhegehalt somit jährlich rund 225’000 Franken. Wer weiter ein Einkommen erzielt, das zusammen mit dem Ruhegehalt den Jahreslohn eines amtierenden Bundesrats übersteigt, dem wird das Ruhegehalt um diesen Mehrbetrag gekürzt.

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