Streit um Ruhegehalt
Blocher schliesst Gang vor Gericht nicht aus

2,7 Millionen Franken an Ruhegehältern fordert alt Bundesrat Christoph Blocher. Anders als die Landesregierung kommt die Finanzdelegation zum Schluss: So geht es nicht! Blocher selber prüft nun, gegen den abschlägigen Entscheid zu klagen.
Publiziert: 02.09.2020 um 17:44 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2020 um 07:53 Uhr
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Christoph Blocher (3.v.r.) sass von 2003 bis 2007 im Bundesrat, wofür er ein Ruhegehalt zugute hat. Darauf verzichtete er bisher aber.
Foto: Keystone
Daniel Ballmer

So schnell gibt SVP-Übervater Christoph Blocher (79) nicht auf. Die Finanzdelegation (FinDel) des Parlaments kommt allerdings zu einem klaren Schluss: Alt Bundesrat Blocher hat rückwirkend kein Ruhegehalt zugute. Keinen einzigen Rappen!

Blocher, der von 2003 bis 2007 in der Landesregierung sass, hatte im Sommer für Furore gesorgt, weil er nun 13 Jahre später plötzlich die ihm zustehenden Ruhegehälter einfordert, auf die er bis heute verzichtet hat. Gesamtsumme: 2,7 Millionen Franken. Und: Der Bundesrat hat die Forderung des Milliardärs tatsächlich abgesegnet.

Nun aber widerspricht die Finanzdelegation. Sie empfiehlt dem Bundesrat, grundsätzlich auf eine rückwirkende Ausrichtung von Ruhegehältern für ehemalige Mitglieder des Bundesrats zu verzichten. «Wird die Forderung im Einzelfall abgesegnet, hätte das eine präjudizielle Wirkung für alle Magistratspersonen», sagt FinDel-Präsident und CVP-Ständerat Peter Hegglin (59) gegenüber BLICK.

Blocher beharrt auf Rechtsanspruch

Blocher selber kann sich allerdings auch vorstellen, gegen ein mögliches Nein des Bundesrats gerichtlich vorzugehen: «Ich habe noch nicht geprüft, ob ich den Anspruch rechtlich durchsetzen würde», sagt er gegenüber der «Luzerner Zeitung».

Für den ehemaligen Bundesrat ist allerdings klar, dass ein Rechtsanspruch besteht. Er habe ein Dokument aus dem Jahr 2008, wonach man das Ruhegehalt jederzeit zurückfordern könne. Näher äussert sich Blocher zurzeit nicht. Ausgeschlossen scheine aber nicht, dass er am Ende doch auf das Geld verzichten würde.

«Entspricht nicht Wille des Gesetzgebers»

Für die FinDel jedenfalls käme eine rückwirkende Forderung dem Bezug eines angesparten Kapitals gleich, wie dies heute im Bereich der Altersvorsorge möglich ist. «Das entspräche weder dem Willen des Gesetzgebers noch der Rechtsnatur des Ruhegehalts», zeigt sich die Finanzdelegation überzeugt.

Nach dem Finanzhaushaltgesetz seien Bundesrat und Verwaltung dem Grundsatz der Sparsamkeit verpflichtet. Die Mittel des Bundes seien wirtschaftlich einzusetzen. Das gelte auch für Ruhegehälter von Magistratspersonen. Solche dürften deshalb nur ausbezahlt werden, wenn sie tatsächlich geschuldet sind, betont die Finanzdelegation weiter.

Die Finanzdelegation empfiehlt dem Bundesrat deshalb, seinen Entscheid zu überdenken und auf eine rückwirkende Ausrichtung von Ruhegehältern für ehemalige Mitglieder des Bundesrats zu verzichten. Auf Anfrage von BLICK will Blocher keine Stellung dazu nehmen.

«Ein politischer Fehlentscheid»

Bei seinem Parteipräsidenten stossen CVP-Ständerat Hegglin und seine Finanzdelegation auf wenig Verständnis. «Ein politischer Fehlentscheid gegen einen missliebigen ehemaligen Bundesrat», kritisiert Gerhard Pfister (57) via Twitter. «Hätte nicht gedacht, dass die FinDel in die Falle tappt, und politisch, nicht rechtlich, entscheidet.»

Der Bundesrat plant ohnehin, die bisherigen rechtlichen Bestimmungen zu präzisieren. Die Einforderung nicht bezogener Ruhegehälter für Mitglieder des Bundesrates und für Bundeskanzler, die ab diesem Juli im Amt sind, soll ausgeschlossen werden. Die Finanzdelegation begrüsst diesen Entscheid.

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