Wegen Luftraumsperre rund um den Ukraine-Gipfel
Flugplätze fordern Entschädigung

Die Sicherheitsvorkehrungen rund um den geplanten Ukraine-Gipfel auf dem Bürgenstock sind massiv. Viele Flugplätze müssen in dieser Zeit schliessen. Das stösst einigen sauer auf.
Publiziert: 30.05.2024 um 09:24 Uhr
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Aktualisiert: 30.05.2024 um 09:29 Uhr
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Auf dem Bürgenstock oberhalb des Vierwaldstättersees findet am 15. und 16. Juni der Ukraine-Gipfel statt.
Foto: Keystone
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Daniel BallmerRedaktor Politik

Luftwaffenchef Peter Merz (56) lässt keinen Zweifel daran, dass es die Schweizer Armee beim Schutz des Ukraine-Gipfels von Mitte Juni ernst meint. «Wenn ein Flugobjekt sich dem Standort nähert, werden wir entsprechende Massnahmen einleiten. Sollte es nicht reagieren und sich aggressiv in Richtung Konferenz weiterbewegen, werden wir es abschiessen», erklärt der Divisionär gegenüber Radio SRF.

Am Wochenende vom 15. und 16. Juni findet auf dem Bürgenstock im Kanton Nidwalden die Ukraine-Konferenz statt. Zahlreiche Staatschefs werden erwartet. Die Sicherheitsvorkehrungen werden entsprechend hoch sein – und zu diverse Einschränkungen führen. Dazu zählt eine Sperrung des Luftraums vom 13. bis 17. Juni – im Radius von 46,3 Kilometer rund um den Bürgenstock. Die Sperrung gilt für Kleinflugzeuge, die auf Sicht fliegen, sowie für grössere Privatflieger.

«Für uns ist das ein ziemlicher Einschnitt»

Betroffen sind über ein Dutzend Flugplätze. Die meisten davon müssen während dieser fünf Tage schliessen, auch der privat betriebene Flugplatz in Triengen LU. Dessen Chef, Bruno Müller, zeigt sich gegenüber Radio SRF zerknirscht: «Für uns ist das ein ziemlicher Einschnitt. Wenn das Wetter schön ist an diesem Wochenende, verlieren wir einiges an Umsatz.» Konkret könnten es mehrere Zehntausend Franken sein.

Der Verband der Schweizer Flugplätze setze sich nun beim Aussendepartement EDA für eine Entschädigung der betroffenen Mitglieder ein.

Nur einzelne Ausnahmen mit Auflagen

Allerdings gebe es in der Sperrzone auch Ausnahmen. So ist es etwa der Rettungsflugwacht Rega erlaubt, in die Sperrzone zu fliegen. Daher seien beim Flugplatz Erstfeld gewisse An- und Abflüge möglich. Auch beim Flugplatz Buochs sind laut SRF Ausnahmen erlaubt. Der Flugplatz könnte von Gästen der Konferenz für ihren Anflug genutzt werden, was von der Armee aber nicht bestätigt wird.

Zudem könnten auch einzelne Flugplätze am Rand der Sperrzone offenbleiben – etwa Pfaffnau LU und Holziken AG. Die Piloten dürfen diese Flugplätze jedoch nur in Richtung Westen verlassen. Bruno Müller vom Flugplatz Triengen zeigt sich irritiert: «Ich verstehe nicht, weshalb es diese Ausnahmen gibt in der Sperrzone.» Sein Flugplatz liege auch nahe am Rand der Sperrzone.

Spezielle Regeln gelten weiter für Hängegleiter und andere Sportgeräte, für Modellflugzeuge oder Drohnen. Für Letztere gelte etwa eine Sperrzone von 27 Kilometern. Gleitschirm-Flugschulen dürften auch während der Konferenz Schulungs- und Tandemflüge anbieten. Christian Boppart vom Schweizer Hängegleiter-Verband ist froh: «Wir dürfen nun Geld verdienen.» Es sei wichtig, dass sie um diese Jahreszeit arbeiten können.

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Luftwaffenchef Merz erklärt gegenüber Radio SRF, dass jede Anfrage für Ausnahmen genau geprüft worden sei: «Es ist jeweils eine Frage der Bedrohungslage, die von einer Flugbewegung ausgeht.» Daher seien nur wenige Ausnahmen mit Auflagen genehmigt worden. Ob jene, die nicht davon profitieren können, entschädigt werden, ist allerdings noch offen.

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