Wegen Lärmblitzer-Stopp
Genfer Baudirektor kritisiert Bundesrat

Die Verzögerung bei der Einführung von Lärmblitzern hat beim Genfer Baudirektor Antonio Hodgers (Grüne) für Enttäuschung gesorgt. Er beklagte in einem Interview, dass eine kleine Minderheit von Verkehrsteilnehmenden übermässigen Lärm verursache, was viele belaste.
Publiziert: 15.11.2024 um 07:27 Uhr
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Aktualisiert: 15.11.2024 um 08:29 Uhr
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Die Verzögerung bei der Einführung von Lärmblitzern sorgt beim Genfer Baudirektor Antonio Hodgers (Grüne) für Enttäuschung.
Foto: keystone-sda.ch

Auf einen Blick

  • Genf kritisiert Bundesrat für Verzögerung bei Lärmblitzern. Hodgers spricht von Angriff
  • Hodgers: Andere Länder setzen bereits auf Lärmblitzer, Schweiz hinkt hinterher
  • Pilotprojekt in Genf erfolgreich: Lärmblitzer identifizierten laute Fahrzeuge zuverlässig
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Die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt sei vielversprechend gewesen und die Ampeln hätten auf Grün gestanden, sagte Hodgers gegenüber CH Media. Dass der Bundesrat nun bremse, müsse politisch motiviert sein. Hodgers sprach zudem von einem «Angriff auf den Föderalismus», da den Kantonen die nötigen Mittel vorenthalten würden.

Hodgers wies darauf hin, dass andere Länder wie Frankreich bereits auf Lärmblitzer setzen. «Wir werden sicher beim Bund intervenieren und mit Umweltminister Rösti das Gespräch suchen», sagte er weiter. Die Debatte sei noch nicht zu Ende, dafür sei «der Leidensdruck zu gross». Aktuell wertet der Bund den ersten Einsatz eines Lärmblitzers in Röschenz BL aus, wie CH Media weiter berichtete.

«Mit Herausforderungen verbunden»

Der Bundesrat hatte Mitte Oktober bekanntgegeben, dass das Pilotprojekt in Genf erfolgreich verlaufen ist und die getesteten Lärmblitzer laute Fahrzeuge erfolgreich identifizieren hätten können.

Die Schaffung der rechtlichen Grundlagen sei jedoch «mit Herausforderungen verbunden». Dazu gehörten vor allem unterschiedliche gesetzliche Lärmgrenzwerte je nach Alter der Fahrzeuge, der Fahrzeugkategorie und das Fehlen einer Lärmanzeige im Fahrzeug. Letztere wäre nämlich notwendig, um die Überschreitung eines Grenzwerts erkennen zu können.

Der Bundesrat will deshalb die Machbarkeit der Einführung von Lärmblitzern weiter abklären. Erst danach will er einen allfälligen Auftrag zur Schaffung von Rechtsgrundlagen erteilen.

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