Wegen Impfanreiz
St. Gallen will kürzere Frist bei Gratis-Tests

Wie lange soll der Bund die Kosten von Corona-Tests für Ungeimpfte oder nur einmal Geimpfte übernehmen? Wenn es nach dem Kanton St. Gallen geht, dann nur bis Ende Oktober – einen Monat weniger, als der Bundesrat vorschlägt.
Publiziert: 29.09.2021 um 10:40 Uhr
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Noch bekommen Ungeimpfte ihren Test für das Zertifikat berappt.
Foto: imago images/Karina Hessland

Ab 10. Oktober sollen nur noch einmal Geimpfte sich gratis testen lassen können, ab Ende November dann gar niemand mehr, der den Test braucht, um ans Corona-Zertifikat zu kommen. Das ist der Vorschlag des Bundesrates, über den die Landesregierung am Freitag endgültig entscheidet. Der Grossteil der Kantone stärkt der Landesregierung den Rücken, und eine ganze Reihe wünscht sich gar eine Verlängerung der Gratis-Tests.

Anders der Kanton St. Gallen: Den Ostschweizern ist die Frist zu lange. Wer nur einmal geimpft ist, soll nach dem Willen der Kantonsregierung nur bis Ende Oktober Zugang zu Gratis-Tests haben – danach soll Schluss sein.

Wichtig für Impfanreiz

Für die St. Galler Regierung «ist die weitere Übernahme der Testkosten durch den Bund (...) nicht angezeigt», wie sie schreibt. Denn durch die Gratis-Tests werde der Impfanreiz geschmälert.

St. Gallen ist damit der bislang einzige Kanton, der für eine kürzere Frist plädiert, die bisher bekannten Antworten sind fast ausnahmslos einverstanden oder wollen die Gratis-Tests länger beibehalten. Auch der Kanton Thurgau zieht in diesem Fall nicht mit: Hier ist der Regierungsrat ebenfalls mit der Linie des Bundesrates einverstanden und regt sogar noch an, die Selbsttests, die man zu Hause durchführen kann, allenfalls auch wieder gratis abzugeben.

Innerrhödler wollen Verlängerung

Appenzell Innerrhoden wiederum plädiert ebenfalls auf eine längere Frist für die Gratis-Tests: Der Halbkanton will, dass der Bund die Kosten noch bis Ende Jahr angeboten werden. Als Alternative sei auch eine Variante denkbar, bei der Ungeimpften pro Monat vier Tests bezahlt werden.

Bekannt geworden ist inzwischen auch die Haltung des Kanton Wallis – dieser ist aber mit den Vorschlägen des Bundesrates ohne Vorbehalte einverstanden. (gbl)

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