Was macht die Politik gegen Schwarzarbeit?
Ein Gesetz, das noch Lücken hat

Seit 2008 gibt es in der Schweiz ein Gesetz gegen Schwarzarbeit. Doch was bringt es? Statistiken des Bundes stellen ein gutes Zeugnis aus. Doch Parlamentarier finden, da gehe noch mehr.
Publiziert: 19.02.2021 um 06:27 Uhr
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Um Schwarzarbeit einzudämmen, wurde 2008 das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit eingeführt.
Foto: Keystone
Noa Dibbasey

Der Schwarzarbeit den Kampf anzusagen, ist gar nicht so einfach. Das Knifflige daran ist, dass Schwarzarbeit aufgrund ihrer Natur nur schwer fassbar ist – sie wird schliesslich nicht aufgezeichnet.

Die Politik versucht es trotzdem. 2008 trat das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) in Kraft, 2018 wurde es reformiert. Es hält mehrere Massnahmen fest. Die wohl wichtigste: Für Angestellte in einem Privathaushalt, also beispielsweise eine Putzkraft, wurde ein vereinfachtes Verfahren zur Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern geschaffen. Weiter verpflichtet das Gesetz die Kantone dazu, Kontrollorgane zur Bekämpfung von Schwarzarbeit einzurichten und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Arbeits- und Polizeibehörden zu fördern, um ein engmaschigeres Netz zur Entdeckung zu knüpfen. Zudem sieht das Sanktionen für Arbeitgeber vor, die Menschen schwarz anstellen.

«Wir öffnen Tür und Tor für Schwarzarbeit»

Aber reicht das? Viele Parlamentarier finden: Nein. Seit der Gesetzesrevision 2018 sind bereits wieder zahlreiche Vorstösse zum Thema eingereicht worden. So wollte der ehemalige SP-Nationalrat Adrian Wüthrich (40) wissen, ob man nicht noch besser gegen die Schwarzarbeit vorgehen könne. Der Bundesrat winkte ab: Auch wenn 2018 etwa 40 Milliarden Franken – das sind 5,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts – erwirtschaftet wurden, stünde die Schweiz im internationalen Vergleich gut da.

Dem Schwyzer Mitte-Nationalrat Alois Gmür (65) reicht das nicht. Das Gesetz sei zwar schön und gut, sagt er. Doch: «Die Bundesverwaltung klemmt.» Insbesondere, was das vereinfachte Verfahren zur Abrechnung von Putzkräften betrifft. Dieses sei zwar unbürokratischer als jenes für Unternehmen. Trotzdem könne man etwa die Unfallversicherung für eine Haushaltsangestellte nicht bei der gleichen Stelle abwickeln wie die die restlichen Versicherungen. «So öffnet man Tür und Tor für Schwarzarbeit», ärgert sich Gmür. Das müsse sich ändern – und zwar schnell.

Viele Versicherer verderben die Vereinfachung

Dass die Bundesverwaltung nicht vorwärtsmacht, bestreitet Simon Blunier vom Bundesamt für Sozialversicherungen. Bei den Unfallversicherungen gebe es eben viele verschiedene Anbieter – nicht nur einen pro Kanton wie bei AHV und Steuern.

Würde man die Abwicklung so weit vereinfachen, wie es Gmür wünscht, schränke man die Versicherungswahlfreiheit ein. Dennoch will Blunier den Nationalrat nicht einfach im Regen stehen lassen: «Auch wir arbeiten darauf hin, dass das Verfahren so bald wie möglich noch einfacher abwickelbar ist.»

In der Tat hat sich der Bundesrat am Mittwoch einverstanden erklärt, den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Ausgleichskassen und Unfallversicherern in die Wege zu leiten.

Schwarzarbeit ging zurück

Laut Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) trägt das Gesetz aber dennoch Früchte. «Seit Inkrafttreten nahm die Zahl der vereinfacht abrechnenden Arbeitgebenden stetig zu», schreibt es in einem Bericht. Demnach ist die Schwarzarbeit allein im Jahr 2019 in Betrieben um 20 Prozent und in Privathaushalten um 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen.

Das führt das Seco unter anderem auf das vereinfachte Lohnabrechnungsverfahren zurück. Selbst wenn die Unfallversicherung bis jetzt noch separat abgewickelt werden muss.


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