Per Strafbefehl war Glarner, der auch Kantonalpräsident der SVP Aargau ist, zu einer Busse von 3000 Franken und zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 400 Franken (12'000 Franken) verurteilt worden.
Der Einzelrichter hob den von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten im vergangenen September ausgesprochenen Strafbefehl nun auf. Glarner hatte den Strafbefehl ans Bezirksgericht weitergezogen. Der Einzelrichter begründete den Freispruch damit, dass der Streit «politisch motiviert» gewesen sei. Wer austeile, müsse auch einstecken können. Der Richter empfahl den beiden Involvierten, sich künftig etwas zurückzunehmen.
Glarner veröffentlichten nicht rechtskräftigen Strafbefehl
Der Strafbefehl ging auf eine Anzeige von Glarner gegen einen Aargauer Musiklehrer vor vier Jahren zurück. Der Politiker veröffentlichte in der Folge einen Teil des Strafbefehls gegen seinen Widersacher im Internet. Dieser sei «erstinstanzlich verurteilt», schrieb Glarner ohne den Straftatbestand und das Strafmass zu nennen. Der Strafbefehl war indessen noch nicht rechtskräftig.
Der Musiker nämlich rekurrierte gegen den Strafbefehl und wurde vom Bezirksgericht Baden Ende 2018 freigesprochen. Das akzeptierte Glarner jedoch nicht, und er gelangte an das Aargauer Obergericht. Als zweite Instanz bestätigte das Obergericht Anfang 2020 den Freispruch.
Der Musiker hatte Glarner auf Facebook unter anderem als «dummer Mensch» bezeichnet. Dieser sei ein «infantiler Dummschwätzer» und ein «übler, verlogener Profiteur».
Wegen der Veröffentlichung des noch nicht rechtskräftigen Strafbefehls durch Glarner reichte der Musiker vor drei Jahren Strafanzeige ein.
Auch der Musiker hatte den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten zunächst auf Facebook veröffentlicht - jedoch mit dem Hinweis, dass der Strafbefehl noch nicht rechtskräftig sei. Der Strafbefehl-Post wurde wieder gelöscht.
Der Musiklehrer sagte als Strafkläger vor Gericht, mehrere Medien in der Schweiz hätten über den noch nicht rechtskräftigen Strafbefehl berichtet. Leute hätten ihn danach privat angerufen. «Ich habe mich sehr unwohl gefühlt», sagte er. Auf Facebook habe es harte Kommentare gegeben.
«Die Stunde der Heuchler...»
Glarner sagte, er habe weder den Ruf noch die Ehre es Mannes beschädigen wollen. Er habe sich gleichentags über einen Leserbrief des Musiklehrers geärgert. Dieser habe darin Respekt gefordert. Glarner publizierte daher als Reaktion einen Teil des nicht rechtkräftigen Strafbefehls auf Facebook und schrieb als Titel: «Die Stunde der Heuchler...». Der Mann sei erstinstanzlich verurteilt worden, hiess es im Post.
Glarners Anwalt sagte, es sei nur eine Tatsache publiziert worden, wonach es gegen Mann einen Strafbefehl, also ein erstinstanzliches Urteil, gebe. Das Delikt und die Strafhöhe seien aus der Publikation nicht hervorgegangen. Es sei nur die Wahrheit geschildert worden. (SDA)