Noch ist der Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft gegen Nationalrat und SVP-Kantonalpräsident Andreas Glarner (58) nicht rechtskräftig. Glarner habe sich aber noch nicht entschieden, ob er Einsprache einlege und den Fall weiterziehe. Das erklärte er am Donnerstag zu einem Artikel der «Aargauer Zeitung».
Der Strafbefehl geht auf eine Anzeige von Glarner gegen einen Wettinger Musiker vor vier Jahren zurück. Der Politiker veröffentlichte in der Folge den Strafbefehl gegen seinen Widersacher im Internet. Dieser sei «erstinstanzlich verurteilt», schrieb Glarner. Der Strafbefehl war indessen noch nicht rechtskräftig.
Jahrelanger Rechtsstreit
Der Musiker nämlich rekurrierte gegen den Strafbefehl und wurde vom Bezirksgericht Baden freigesprochen. Das akzeptierte wiederum Glarner nicht und gelangte vor das Obergericht, das den Freispruch aber bestätigte.
Wegen der Veröffentlichung des Strafbefehls durch Glarner reichte der Musiker vor drei Jahren Strafanzeige ein. Aufgrund dieser Anzeige verurteilte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten den SVP-Exponenten nun zu einer Busse von 3000 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 400 Franken (12'000 Franken).
Glarner hat zehn Tage Zeit
Die Bewährungsfrist dauert zwei Jahre. Der Strafbefehl datiert vom 2. September. Glarner hat zehn Tage Zeit, gegen den Entscheid Einsprache zu erheben.
Pikant: Bekannt wurde der – notabene nicht rechtskräftige – Strafbefehl gegen Glarner, weil ihn der Musiker zunächst auf Facebook veröffentlicht hatte, die Veröffentlichung später aber wieder zurückzog. (SDA)