Weil Jugendliche ein Wahlplakat der SVP verschmiert haben, wird SVP-Nationalrat Andreas Glarner (56) zum Hilfssheriff. Er postet auf Facebook ein unverpixeltes Foto der Schüler und lobt ein Kopfgeld von 1000 Franken aus. Mit Erfolg: Mittlerweile hat er die vier Täter gefunden. Er will sie anzeigen.
Die Aktion könnte aber auch für ihn juristische Folgen haben. «Wer Bilder im Internet veröffentlicht, ohne das Einverständnis der Personen, die darauf zu sehen sind, muss mit Konsequenzen rechnen», sagt Roland Pfister, Mediensprecher der Kantonspolizei Aargau. Im schlimmsten Fall drohen Glarner zivilrechtliche Konsequenzen. «Wir empfehlen bei Sachbeschädigung immer eine Strafanzeige bei der Polizei zu stellen.»
Schadenersatz oder Genugtuung
Der Facebook-Post verletzt möglicherweise die Persönlichkeitsrechte der Jugendlichen. Gehen diese vor Gericht dagegen vor, könnten sie auf Schadensersatz oder Genugtuung klagen.
Ob es jedoch so weit kommt, ist fraglich: Bereits im Juni sorgte Glarner für Aufsehen, als er die Handynummer einer Lehrerin ins Internet stellt. Seit einigen Wochen ist klar: Glarner hat sich mit der Lehrerin aussergerichtlich geeinigt, schreibt der Tages-Anzeiger.
Polizei hätte Foto nicht veröffentlicht
Der Grund für die Online-Fahndung war gemäss dem SVP-Nationalrat, dass die Polizei «eh keine Zeit» habe. Das stimmt nicht, sagt Pfister. «Wir sind nicht überlastet.» Wenn jemand eine Strafanzeige stelle, werde man sie auch behandeln.
Die Polizei hätte das Foto aber nicht veröffentlicht. «Öffentlichkeitsfahndung setzen wir nur bei schweren Kapitalverbrechen ein.»
Politiker sollen Ersatzplakate liefern
Dass Plakate von Politikern verschmiert, bemalt oder heruntergerissen werden, kommt öfters vor. «Genaue Zahlen dazu haben wir nicht, da diese stets abhängig von Themen, Kandidaten und gewählten Sujets sind», schreibt Sabine Tschopp von der Werbevermarkterin APG. Diese würde die APG selbst ersetzen. «Als Vorsichtsmassnahme bitten wir deshalb die Kunden jeweils, genug Ersatzplakate anzuliefern.»