Die SBB wollen die Ausschreibung für ihr neues verstecktes Kamerasystem präzisieren. Damit sollen Missverständnisse in den technisch formulierten Ausschreibungsunterlagen von Anfang Februar ausgeschlossen werden, hiess es in einer Mitteilung. Es würden mit dem neuen Kundenfrequenzmesssystem keine Personendaten erfasst, und es werde auch keine Gesichtserkennung an Bahnhöfen eingesetzt.
Blick und weitere Medien berichteten letzte Woche, die SBB wollten in 57 Bahnhöfen Videokameras mit Gesichtserfassung installieren, um das Kaufverhalten auszuwerten.
Das Bahnunternehmen erklärte nun, es wolle mit dem Projekt genauer wissen, wo Kundinnen und Kunden durchlaufen, und wo sie sich aufhalten. Die anonymisierten Zähldaten könnten helfen, an richtigen Orten Take-away-Stände oder Restaurants zu errichten. Bei grossen Menschenmengen und Gefahr könne zudem der Sicherheitsdienst rascher aufgeboten werden.
Konsumentenschutz kritisierte Pläne
Seit mehr als zehn Jahren wird an grösseren Bahnhöfen in der Schweiz die Anzahl der Benutzerinnen und Benutzer erfasst. Heute messen Sensoren beim Ein- und Ausgang des Bahnhofs die Anzahl der Passanten. Die SBB stehen für das neue Projekt «schon lange» mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) in Kontakt.
Der Konsumentenschutz stellt das Projekt in Frage. Das neue Messsystem des Staatsunternehmens solle persönliche Merkmale von Besucherinnen erkennen können und zugleich datenschutzkonform sein, teilte die Stiftung für Konsumentenschutz in einer Stellungnahme mit. Sie ist der Meinung, dass dieses Vorgehen nicht mit dem öffentlichen Auftrag der SBB vereinbar sei.
Der Konsumentenschutz warnte weiter davor, dass überall Daten gesammelt würden, aber vor allem das Tracking im digitalen Raum thematisiert werde. Die SBB führten mit ihrem Kundenfrequenz-Messsystem vor, dass diese Wahrnehmung verkürzt sei. Wegen der neuen technischen Möglichkeiten brauche es auch eine Debatte um Personentracking im öffentlichen und öffentlich zugänglichen Raum. (SDA)