Am 7. März stimmt die Schweiz darüber ab, ob eine elektronische Identität eingeführt werden soll. Gegen das Gesetz ist das Referendum ergriffen worden, weil die E-ID nicht vom Staat selbst, sondern von privaten Unternehmen herausgegeben werden soll.
Eine Ausnahme war bisher der Kanton Schaffhausen: Dieser bietet seinen Bürgern bereits jetzt eine E-ID und hatte angekündigt, sich dereinst auch als schweizweiter Anbieter zu bewerben – die Anbieter müsse ja vom Bund zertifiziert werden. Von den Befürwortern der Vorlage wird der Kanton gerne als Beispiel zitiert, dass eben nicht nur die Privaten die Identifizierung im Internet sicher stellen würden. Wer wolle, könne eben auch auf eine kantonale E-ID zurückgreifen.
«Das ist Wortklauberei»
Nun gibt der Fall Schaffhausen aber zu reden: Denn ein konkreter Entscheid sei noch gar nicht gefallen, berichten verschiedene Zeitungen. Die Gegner wollen deswegen gar eine Abstimmungsbeschwerde einreichen, wie die «NZZ» berichtet.
Wurde die Schaffhauser Lösung zu hoch gehandelt? Ist die Schaffhauser E-ID nicht mehr als ein Feigenblatt, um unsichere Stimmbürger auf die Ja-Seite zu ziehen?
Der zuständige Schaffhauser Regierungsrat Walter Vogelsanger (57) winkt ab. «Für mich ist das Wortklauberei», sagt er. Einen konkreten Regierungsratsbeschluss, sich als nationaler E-ID-Anbieter zu bewerben, gebe es zwar tatsächlich nicht, wie er bestätigt. Doch das mache aktuell auch keinen Sinn.
Schaffhausen bestätigte Vorhaben schriftlich
«Erst müssen wir den Ausgang der Abstimmung abwarten», sagt Vogelsanger. Denn erst danach werde der Kanton wissen, welche Bedingungen für eine Akkreditierung als Identitäts-Provider gestellt werden. «Erst wenn alle Fakten auf dem Tisch sind, werden wir entscheiden.» Aber, so stellt Vogelsanger klar: «Die Absicht, die Schaffhauser Lösung dereinst als Identitäts-Provider schweizweit anzubieten, besteht.»
Diese Absicht hat der Kanton auch dem Bund schon längst kundgetan: In einem Brief ans Bundesamt für Justiz, den BLICK vorliegt. Dort bestätigt der Kanton explizit die Absicht, sich als Identity–Provider anerkennen zu lassen – vorausgesetzt, das Gesetz wird vom Volk auch angenommen und tritt in Kraft. Datiert ist der Brief vom 6. Januar. (gbl)
Einkaufen, Behördengänge oder der Abschluss einer Versicherung: All das soll künftig einfach und sicher im Internet abgewickelt werden können. Um die eigene Identität online zweifelsfrei zu belegen, soll ein staatlich geprüfter digitaler Nachweis geschaffen werden.
Ausstellen sollen diese E-ID private Firmen. Aus diesem Grund ist gegen das E-ID-Gesetz das Referendum ergriffen worden. Die Gegner fordern, dass der Staat die E-ID ausstellt. Sie fürchten Datenmissbrauch. Die Befürworter hingegen sagen, dass die Daten sicher seien, private Unternehmen könnten aber besser auf die Bedürfnisse der Kunden reagieren. Am 7. März stimmt die Schweiz darüber ab.
Einkaufen, Behördengänge oder der Abschluss einer Versicherung: All das soll künftig einfach und sicher im Internet abgewickelt werden können. Um die eigene Identität online zweifelsfrei zu belegen, soll ein staatlich geprüfter digitaler Nachweis geschaffen werden.
Ausstellen sollen diese E-ID private Firmen. Aus diesem Grund ist gegen das E-ID-Gesetz das Referendum ergriffen worden. Die Gegner fordern, dass der Staat die E-ID ausstellt. Sie fürchten Datenmissbrauch. Die Befürworter hingegen sagen, dass die Daten sicher seien, private Unternehmen könnten aber besser auf die Bedürfnisse der Kunden reagieren. Am 7. März stimmt die Schweiz darüber ab.