Verletzung des Völkerrechts
Bringt die Massentierhaltungs-Initiative Ärger mit der WTO?

Am 25. September stimmt die Schweiz über die Massentierhaltungs-Initiative ab. Doch der Bundesrat macht sich Sorgen, dass die Initiative zu Schwierigkeiten mit der Welthandelsorganisation (WTO) führen könnte.
Publiziert: 16.09.2022 um 09:45 Uhr
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Wird die Massentierhaltungs-Initiative am 25. September angenommen, könnte es Probleme mit den Prinzipien der Welthandelsorganisation geben.
Foto: AFP

Die grossen Prinzipien der Welthandelsorganisation (WTO): Nicht-Diskriminierung von Staaten, Gegenseitigkeit von Bedingungen und Transparenz. Wird die Massentierhaltungs-Initiative am 25. September angenommen, könnte es Probleme mit den Prinzipien der WTO geben.

Laut Abstimmungstext müssen bei der Produktion von tierischen Produkten künftig die Bio-Suisse-Richtlinien oder ein gleich strenger Standard eingehalten werden. Davon sind nicht nur Güter im Inland, sondern auch Einfuhren aus dem Ausland betroffen. Das heisst, dass zum Beispiel Poulet, Käse oder Lebensmittel mit Zutaten tierischer Herkunft nur aus dem Ausland importiert werden dürften, wenn sie den Bio-Suisse-Auflagen entsprechen.

Ausnahmeartikel anwendbar?

Wie die «NZZ» schreibt, befürchtet der Bundesrat, mit dem Importverbot für Produkte, die das Bio-Suisse-Label nicht erfüllen, die Regeln der WTO zu verletzen. So sind laut der internationalen Organisation Importbeschränkungen verboten, die sich nur auf die Herstellungsmethode von Gütern beziehen. Einzige Ausnahme sind Importverbote, die zum Schutz von Leben und Gesundheit von Mensch und Tier oder der öffentlichen Moral wegen erhoben wurden.

Doch die Meinungen scheiden sich, ob für die Massentierhaltungs-Initiative der Ausnahmeartikel angewendet werden kann und die Schweiz damit das öffentliche internationale Recht, das Völkerrecht, nicht bricht. Die Initianten sagen klar Ja. Experten sind sich uneinig, ob die Massnahmen als verhältnismässig und somit WTO-konform einzustufen sind. Der Bundesrat ist allerdings der Ansicht, dass die Hürden für die Rechtfertigung des Ausnahmeartikels im Streitfall hoch seien. Sollte die Schweiz den Rechtsstreit verlieren, muss sie mit Gegenmassnahmen für ihre Exportprodukte rechnen. (lui)

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