Der Bundesrat will Tempo-30-Zonen fördern. Schon ab kommendem Jahr müssen Behörden für deren Einführung auf Nebenstrassen und in Wohnquartieren keine Gutachten mehr erstellen.
Heute dürfen Tempo-30-Zonen auf sogenannten siedlungsorientierten Strassen innerorts nur zur Verminderung besonderer Gefahren, zur Reduktion der Umweltbelastung oder zur Verbesserung des Verkehrsflusses angeordnet werden. Dazu ist ein Gutachten nötig.
Mehr Sicherheit und Lebensqualität
Neu dürfen die Behörden auch Tempo-30-Zonen einführen, um die Lebensqualität zu erhöhen. Ihre Anordnung soll jedoch nach wie vor verfügt und veröffentlicht werden müssen.
Auf den verkehrsorientierten Strassen soll weiterhin grundsätzlich Tempo 50 innerorts gelten. Damit werde sichergestellt, dass die Funktionen des übergeordneten Verkehrsnetzes nicht gefährdet werden und der Verkehr auf diesem übergeordneten Netz bleibt.
Gutachten bringen ohnehin wenig
Linke, Grünliberale und die Städte hatten die vorgeschlagenen Änderungen in der Vernehmlassung befürwortet. Der TCS, die FDP und der Gewerbeverband lehnten sie ab. Letzterer führte an, die Abschaffung des Gutachtens werde zu «flächendeckendem» Tempo 30 führen.
Der Schweizerische Städteverband wiederum hatte den Vorschlag begrüsst. Die Behörden seien mit den lokalen Gegebenheiten «bestens» vertraut. Ein Gutachten in Auftrag geben zu müssen, «bringt keinen Mehrwert und macht das Verfahren schwerfälliger».
Mit «Carpooling» Umweltbelastung verringern
Weiter hat der Bundesrat beschlossen, dass ab Januar 2023 Fahrgemeinschaften - sogenanntes «Carpooling» - Sonderrechte erhalten sollen. Damit will er die Umweltbelastung und Verkehrsüberlastung verringern. Dazu hat er ein neues Symbol eingeführt.
Dieses zeigt an, dass Fahrbahnen oder Fahrspuren nur von Fahrgemeinschaften benützt werden dürfen. Fahrgemeinschaften sollen demnach auch auf Busstreifen fahren dürfen, wenn sie den öffentlichen Verkehr nicht behindern. Das Symbol kommt auch zum Einsatz, um Parkplätze für Fahrgemeinschaften zu reservieren. (dba/SDA)