Geht es nach Wirtschaftsminister Guy Parmelin (62), dann darf man die eigene Wohnung auch im Falle einer Gasmangellage zur Sauna machen – vorausgesetzt, man heizt nicht mit Gas. Dass der Bundesrat eine Höchsttemperatur – vorgeschlagen sind 19 Grad – festlegen kann, ist nur für Wohnungen mit Gasheizungen vorgesehen.
Alle anderen dürfen weiterhin nach eigenem Gutdünken heizen. Gemäss Bundesamt für Statistik sind das vier Fünftel der Haushalte.
Im Sinne der Solidarität
Bis vor Kurzem hatten Kantone, Verbände und andere betroffene Kreise Zeit, Stellung zu den Vorschlägen des Bundesrats zu beziehen und Änderungen vorzuschlagen. Dass Gassparen nur bei Gasheizungen möglich ist, leuchtet ein. Dennoch warnen Verbände vor dem entstehenden Flickenteppich, wenn nicht für alle die Temperatur reguliert wird, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.
Der Städteverband schreibt, dass viele Menschen sich gar nicht bewusst seien, mit welcher Energiequelle ihre Wohnung geheizt werde. Im Sinne der Solidarität sollen die Gassparmassnahmen von allen getragen werden. Die 19-Grad-Grenze soll also auch für diejenigen gelten, die beispielsweise mit einer Wärmepumpe heizen.
Sonst entsteht Verwirrung
Auch der Gemeindeverband befürchtet regulatorisches Chaos, wenn je nach Heizungstyp andere Regeln angewendet werden. Die entstehende Verwirrung würde «den Effekt der Sparmassnahmen begrenzen».
Dass die verschiedenen Energiequellen nicht völlig unabhängig voneinander sind, darauf weist Swisspower, eine Allianz von 22 Stadtwerken und anderen regionalen Versorgern, hin: «Wenn das Gas knapp wird, droht auch der Strom auszugehen.» Auch deshalb müssten die Regeln für alle gelten.
Klarere Kriterien für Kontrollen
Sowohl der Hauseigentümerverband als auch der Mieterverband schliessen sich der Forderung an. Eine Ausnahme sehen alle Verbände für alte und pflegebedürftige Personen vor.
Die Energiedirektoren der Kantone warnen zudem, dass die Polizei keine Ressourcen haben werde, um solche Heizvorschriften zu kontrollieren. Es brauche «klarere Kriterien, was kontrolliert werden und worin der Vollzug bestehen soll». Zudem fordern sie einheitliche Sanktionen.
Bis Ende Oktober will das Wirtschaftsdepartement die Vorschläge der Kantone nun prüfen. Dann wird der Bundesrat die definitive Verordnung beschliessen. (tom)