Urteil wegen Fake-Video
SVP-Glarner muss Grünen-Arslans Anwalt bezahlen

SVP-Nationalrat Andreas Glarner setzte im Wahlkampf künstliche Intelligenz gegen Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan ein. Nun hat ihn ein Gericht dafür zu einer Geldstrafe verurteilt.
Publiziert: 05.01.2024 um 09:15 Uhr
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Aktualisiert: 05.01.2024 um 09:32 Uhr
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SVP-Nationalrat Andreas Glarner setzte im Wahlkampf auf ein künstlich generiertes Fake-Video.
Foto: keystone-sda.ch

Nun muss Andreas Glarner (61) finanziell bluten. Der Aargauer SVP-Nationalrat wird für die Verbreitung eines manipulierten Videos mit der Basler Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan (43) rechtlich belangt.

Der Vorfall mit einem gefälschten Wahlvideo, der sich kurz vor den eidgenössischen Wahlen im Oktober 2023 ereignete, zieht ein wegweisendes Urteil nach sich, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt. Glarner wurde demnach zu einer Geldstrafe von 3842.50 Franken verurteilt. Das Urteil setzt sich aus 1500 Franken Gerichtskosten und 2342.50 Franken Anwaltskosten für Arslan zusammen.

Arslan klagte

Das Video, auf Plattform X und Instagram veröffentlicht, präsentierte sich täuschend real, wurde jedoch mithilfe künstlicher Intelligenz produziert. Arslan wurden darin politische Aussagen zugeschrieben, die im Widerspruch zu ihren tatsächlichen Überzeugungen stehen. Das Phänomen, als Deep Fake bekannt, beschreibt täuschend echte, durch Technologie manipulierte Inhalte.

Arslan reagierte rasch und klagte wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Bereits einen Tag nach der Veröffentlichung erliess das Zivilgericht Basel-Stadt eine Verfügung, die Glarner dazu aufforderte, das Video binnen vier Stunden zu entfernen. Dieser Anordnung kam er nach, doch der Rechtsstreit war damit nicht abgeschlossen.

«War mir der Spass wert»

Glarner verzichtete nach dem Urteil vom 20. November auf jegliche rechtliche Gegenwehr, akzeptierte die Löschung des Videos und räumte damit indirekt ein, Arslans Persönlichkeitsrechte verletzt zu haben. Dem «Tages-Anzeiger» sagte er zum Urteil: «Das war mir der Spass wert.»

Obwohl Arslan auf weitere Schritte vor dem Zivilgericht verzichtete, schliesst ihr Anwalt zusätzliche juristische Massnahmen nicht aus. Gemäss dem Artikel prüft Arslan derzeit die Möglichkeit einer Strafanzeige gegen Glarner. Hier könnten verschiedene Straftatbestände, darunter üble Nachrede, Verleumdung oder Identitätsmissbrauch zur Anwendung kommen.

Der Fall wirft fundamentale Fragen zur Rolle von künstlicher Intelligenz in der politischen Kommunikation auf. Die Herausforderungen im Umgang mit Deep-Fake-Videos verdeutlichen die Notwendigkeit, Persönlichkeitsrechte zu schützen und rechtliche Instrumente an die technologische Entwicklung anzupassen. In einer Ära zunehmender Digitalisierung gewinnt die Auseinandersetzung mit diesen Themen an Dringlichkeit. (oco)

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