Die nach dem Giesskannenprinzip an alle ausbezahlte 13. AHV-Rente koste fünf Milliarden Franken im Jahr, macht das Nein-Komitee in einer Mitteilung vom Dienstag geltend. Der «Dreizehnte» würde zudem die vorausgesagte finanzielle Schieflage der AHV noch verschärfen. Vertreten sind im Komitee SVP, FDP, Mitte-Partei und GLP.
Am 3. März kommt es zum Renten-Showdown an der Urne. Dann entscheidet das Stimmvolk gleich über zwei AHV-Initiativen: einerseits über die Volksinitiative der Gewerkschaften für eine 13. AHV-Rente. Andererseits über die Renten-Initiative der Jungfreisinnigen.
Die Volksinitiative der Gewerkschaften «für ein besseres Leben im Alter» verlangt die Einführung einer 13. AHV-Rente. Bei einem Ja gibt es zu den bisherigen zwölf Monatsrenten quasi einen 13. Monatslohn für Seniorinnen und Senioren hinzu.
Die Renten-Initiative der Jungfreisinnigen will das Rentenalter erhöhen. Zuerst soll es bis 2033 schrittweise von 65 auf 66 Jahre steigen und anschliessend an die Lebenserwartung gekoppelt werden: Pro Monat zusätzlicher Lebenserwartung soll es um 0,8 Monate rauf – auf 67, 68 oder mehr. Automatisch.
Details zu beiden Initiativen findest du hier.
Am 3. März kommt es zum Renten-Showdown an der Urne. Dann entscheidet das Stimmvolk gleich über zwei AHV-Initiativen: einerseits über die Volksinitiative der Gewerkschaften für eine 13. AHV-Rente. Andererseits über die Renten-Initiative der Jungfreisinnigen.
Die Volksinitiative der Gewerkschaften «für ein besseres Leben im Alter» verlangt die Einführung einer 13. AHV-Rente. Bei einem Ja gibt es zu den bisherigen zwölf Monatsrenten quasi einen 13. Monatslohn für Seniorinnen und Senioren hinzu.
Die Renten-Initiative der Jungfreisinnigen will das Rentenalter erhöhen. Zuerst soll es bis 2033 schrittweise von 65 auf 66 Jahre steigen und anschliessend an die Lebenserwartung gekoppelt werden: Pro Monat zusätzlicher Lebenserwartung soll es um 0,8 Monate rauf – auf 67, 68 oder mehr. Automatisch.
Details zu beiden Initiativen findest du hier.
Das Komitee wirbt für eine gezielte Erhöhung von tiefen Renten und erinnert an eine im Nationalrat im vergangenen Dezember angenommene Motion. Diese verlangt eine Anpassung der Berechnungsformel für die AHV-Renten mit Rücksicht auf tiefe Einkommen.
Sie hält aber auch fest, dass der Finanzierungsbedarf dafür nicht höher ist als zwei Prozent der jährlichen Ausgaben der AHV. Der Ständerat hat über diese Motion noch zu entscheiden. (SDA)