Auf die geltende Pauschale hatten sich die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und die Einkaufsgemeinschaften der Versicherer zunächst bis Mitte Jahr und dann bis Ende September geeinigt. Auf eine Verlängerung bis Ende Jahr hätten sich die Tarifvertragspartner nicht mehr einigen können, schreibt die GDK in einer Mitteilung vom Montag.
Ab Anfang Oktober komme deshalb ein Tarif von 16.50 Franken zur Anwendung. Diese Vergütung sei nicht kostendeckend und dürfte viele Arztpraxen zum Ausstieg aus der Impfkampagne bewegen, warnt die GDK.
Arztpraxen als wichtiger Pfeiler der Impf-Kampagne
Der Vorstand der GDK empfiehlt deshalb den Kantonen, die Differenz von acht Franken zu decken. Der Entscheid obliege aber den einzelnen Kantonen. Viele Kantone sähen schon heute einen höheren Tarif für Impfungen in Arztpraxen vor. Das zeige, dass auch die geltende Pauschale von 24.50 Franken nicht kostendeckend sei.
Der finanzielle Aufwand für die Zusatzfinanzierung müsse den gesamtwirtschaftlichen Kosten gegenübergestellt werden, die ein Ausstieg vieler Arztpraxen aus der Impfkampagne nach sich ziehen würde, schreibt die GDK weiter. Denn die Arztpraxen seien und blieben ein wichtiger Pfeiler dieser Kampagne.
Curafutura äussert Unverständnis
Die Krankenversicherervereinigung Curafutura äussert Unverständnis darüber, weshalb die Kantone nun für jede verabreichte Impfung zusätzlich acht Franken an die Ärztinnen und Ärzte bezahlen sollten. Die Kantone seien auch für die Ärztinnen und Ärzte am Verhandlungstisch gesessen und hätten sich mit dem Betrag von 16.50 Franken und der Begründung dazu einverstanden erklärt. Curafutura verweist in einer Mitteilung vom Montag weiter darauf, dass bereits die Verhandlungen für die Impfpauschale 2022 angelaufen sind. (SDA)