Im Kanton Aargau fallen Fahrzeuge bei der Berechnung der Sozialhilfe für Ukraine-Kriegsflüchtlinge künftig ins Gewicht. Das hat der Regierungsrat beschlossen.
Motorfahrzeuge zählen gemäss der kantonalen Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) zum Vermögen. Sie sind bei der Bedarfsberechnung zur Festlegung der Sozialhilfe grundsätzlich anzurechnen.
Das bedeutet in der Praxis, dass das Fahrzeug verkauft werden und der Erlös vor dem Bezug der Sozialhilfe für den Lebensunterhalt verwendet werden muss. Oder aber die Flüchtlinge müssen auf Sozialhilfe verzichten.
Zunächst gab es Ausnahmen
Die Fahrzeuge werden zwölf Monate nach der Einreise bei der Bedarfsprüfung angerechnet, wie die Staatskanzlei Aargau am Freitag mitteilte. Der Regierungsrat passte die entsprechende Schutzbedürftigen-Verordnung per 10. März an. Der Aargau hatte zunächst – wie die meisten Kantone – auf die Anrechnung der Fahrzeuge mit Blick auf die baldige Rückreise der Geflüchteten verzichtet.
Der Kantonsregierung geht es nun aber um die Rechtsgleichheit: Ab dem 10. März gelten für Ukrainer und Ukrainerinnen mit Schutzstatus S die gleichen Spielregeln wie für alle anderen Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger.
Die Regierung verweist in diesem Zusammenhang auf die revidierten Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) beziehungsweise der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos). Diese finden: Wenn bei Personen mit Status S innerhalb von 12 Monaten seit der Einreise keine Rückkehr erfolgt, ist der Autobesitz nach den Regeln der Sozialhilfe zu behandeln – und das Auto zu verkaufen.
«Solche Unterschiede kann man nicht erklären»
Der Luzerner Regierungsrat Guido Graf hatte das Thema Autobesitz und Ungleichbehandlung von Sozialhilfeempfängern schon Anfang Jahr thematisiert. «Es führt zu grossem Unmut in der Bevölkerung, wenn Flüchtlinge mit dem SUV herumfahren und gleichzeitig Sozialhilfe erhalten», sagte er im Blick-Interview. «Auch andere Flüchtlingsgruppen verstehen nicht, dass sie kein Auto haben dürfen, die Ukrainer aber schon. Solche Unterschiede kann man nicht mehr erklären.» (sf/SDA)
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